30.09.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


EU-Aufsichtsbehörden für Abschlussprüfungen arbeiten eng mit ihren US-Kollegen zusammen. Damit diese Zusammenarbeit fortgeführt werden kann, hat die Europäische Kommission zwei neue Entscheidungen erlassen.
Eine neue EU-Verordnung für Düngemittel öffnet den EU-Binnenmarkt für organische und abfallbasierte Düngeprodukte, legt gemeinsame Regeln für die Kennzeichnung fest und führt erstmals Grenzwerte für toxische Stoffe in Düngemitteln ein.



30.09.22 - Abschlussprüfung: Kommission verlängert Rahmenbedingungen für EU/USA-Zusammenarbeit
EU-Aufsichtsbehörden für Abschlussprüfungen arbeiten eng mit ihren US-Kollegen zusammen. Damit diese Zusammenarbeit fortgeführt werden kann, hat die Europäische Kommission zwei neue Entscheidungen erlassen. So wird den zuständigen US-Behörden die Gleichwertigkeit und Angemessenheit im Bereich der Abschlussprüfung für weitere sechs Jahre gewährt. Es werden Regeln für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften in der EU und Modalitäten über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Abschlussprüfung festgelegt – insbesondere über den Austausch von für die Prüfungsaufsicht relevanten Informationen. So wird das gegenseitige Vertrauen gestärkt und die Prüfungsleistung verbessert.

30.09.22 - Vertragsverletzungsverfahren: Deutschland muss Rechtsakt zu Barrierefreiheit umsetzen
Die EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen 26 Mitgliedstaaten ein: Sie haben keine Mitteilung über Maßnahmen gemacht, um EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen ("Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung"). Die Kommission sendet deshalb sogenannte Aufforderungsschreiben an die entsprechenden Mitgliedstaaten. Deutschland wird aufgefordert, den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit in nationales Recht umsetzen. Insgesamt haben 26 Mitgliedstaaten noch keine vollständigen Umsetzungsmaßnahmen für drei EU-Richtlinien in den Bereichen Beschäftigung und soziale Rechte, Steuern und Zollunion sowie Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion mitgeteilt.

30.09.22 - Mehr Bio, weniger Gift: Neue EU-Vorschriften für Düngemittel in Kraft
Eine neue EU-Verordnung für Düngemittel öffnet den EU-Binnenmarkt für organische und abfallbasierte Düngeprodukte, legt gemeinsame Regeln für die Kennzeichnung fest und führt erstmals Grenzwerte für toxische Stoffe in Düngemitteln ein. Mit den neuen Regeln sollen die Risiken für Umwelt und Gesundheit sowie die Abhängigkeit von Importen verringert werden. Die Unternehmen hatten drei Jahre Zeit, ihre Herstellungsverfahren anzupassen und die neuen Vorschriften einzuhalten. Um die Unternehmen darüber hinaus zu unterstützen, hat die EU-Kommission einen Leitfaden zur Kennzeichnung von Düngemitteln in der EU herausgegeben. Auf der Grundlage der umfassenden wissenschaftlichen Forschung der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU wurden zudem die neuen Vorschriften erweitert, um das Inverkehrbringen zusätzlicher Düngemittel mit Bestandteilen aus zurückgewonnenen Abfällen zu ermöglichen.


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