Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Markt für die Bahnstromversorgung


Kartellrecht: Erfolgreiche Marktöffnung ermöglicht vorzeitige Beendigung der Verpflichtungen in der Wettbewerbssache Deutsche Bahn
Die Kommission hatte Bedenken, dass die Preise der Deutschen Bahn für Bahnstrom es ebenso effizienten Wettbewerbern unmöglich gemacht hätten, auf den deutschen Märkten für Schienengüter- und -personenfernverkehr rentabel zu wirtschaften

(10.05.16) - Die Europäische Kommission hat die Deutsche Bahn früher als vorgesehen aus ihren im Dezember 2013 für bindend erklärten Verpflichtungen entlassen, da inzwischen mehrere Wettbewerber in den deutschen Bahnstrommarkt eingetreten sind, so dass die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission gegenstandslos geworden sind. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: "Die Zunahme des Wettbewerbs auf dem deutschen Markt für die Bahnstromversorgung bestätigt, dass die Verpflichtungen unsere Wettbewerbsbedenken erfolgreich ausgeräumt haben. Dies ist ein gutes Beispiel dafür, wie Verpflichtungsbeschlüsse schnell und wirksam Märkte öffnen, gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten und zu mehr Wettbewerb und niedrigeren Preisen für Verbraucher und Unternehmen führen können."

Im Dezember 2013 nahm die Kommission Verpflichtungsangebote der etablierten deutschen Eisenbahngesellschaft Deutsche Bahn hinsichtlich ihres Preissystems für Bahnstrom in Deutschland an. Bahnstrom, der für den Antrieb von Lokomotiven verwendete Strom, ist für Eisenbahnverkehrsunternehmen ein unentbehrliches Vorleistungsprodukt. Vor dem Inkrafttreten der Verpflichtungen war DB Energie, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn, der einzige Bahnstromanbieter in Deutschland.

Die Kommission hatte Bedenken, dass die Preise der Deutschen Bahn für Bahnstrom es ebenso effizienten Wettbewerbern unter Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unmöglich gemacht hätten, auf den deutschen Märkten für Schienengüter- und -personenfernverkehr rentabel zu wirtschaften (sogenannte Margenbeschneidung).

Hauptzweck der Verpflichtungszusagen war daher, es nicht zur DB-Gruppe gehörenden Stromanbietern zu ermöglichen, in den zuvor monopolisierten Markt für die Versorgung von Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Bahnstrom einzutreten. DB Energie verpflichtete sich,
i) Stromanbietern Zugang zu ihrem Bahnstromnetz zu gewähren und
ii) ihr Preissystem zu ändern.
Gestaltung und Umsetzung der Verpflichtungen haben sich als erfolgreich erwiesen. Innerhalb von achtzehn Monaten nach ihrem Inkrafttreten sind mehrere Energieversorger in den Bahnstrommarkt eingetreten. Im Jahr 2015 haben sie bereits mehr als die Hälfte der gesamten Bahnstromnachfrage der nicht zur Deutschen Bahn gehörenden Eisenbahngesellschaften gedeckt.

Die Verpflichtungen sollten ursprünglich für fünf Jahre gelten. Im Beschluss der Kommission war jedoch vorgesehen, dass die Deutsche Bahn früher von ihren Zusagen entbunden werden könnte, wenn in einem Kalenderjahr mehr als 25 Prozent des von nicht zur DB-Gruppe gehörenden Eisenbahnunternehmen insgesamt nachgefragten Stroms von anderen Energieversorgern geliefert würden. Da diese Schwelle 2015 erreicht wurde, hat die Kommission beschlossen, die Rechtspflicht der Deutschen Bahn zur Einhaltung ihrer Zusagen aufzuheben.

Eine nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses wird auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register der Kommission unter der Nummer der Wettbewerbssache 39678 veröffentlicht.
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen