Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Vorschriften meist zufriedenstellend umgesetzt


Bericht: EU-Datenregeln für Justiz und Polizei verbessern Opfer-Schutz
Die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung schützt das Grundrecht der Bürger und Bürgerinnen auf Datenschutz, wenn personenbezogene Daten von Strafverfolgungsbehörden für Strafverfolgungszwecke verwendet werden




Die Daten von Opfern, Zeugen und Verdächtigen bei strafrechtlichen Ermittlungen werden durch die bestehenden EU-Regeln gut geschützt. Dies zeigt ein Bericht der EU-Kommission über die Anwendung der Datenschutzrichtlinie für die Strafverfolgung. Die Mitgliedstaaten, die die Richtlinie noch nicht umgesetzt haben, sollten es laut Justizkommissar Didier Reynders so schnell wie möglich tun - damit die Bürgerinnen und Bürger ein Höchstmaß an Schutz genießen. Reynders betonte: "Der Bericht bestätigt, dass die Datenschutzrichtlinie für die Strafverfolgung ein Schlüsselelement für die Sicherheitspolitik der EU ist".

Die Kommission hatte im April in einem Vertragsverletzungsverfahren ein Aufforderungsschreiben unter anderem an Deutschland gerichtet, weil Deutschland noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie im Hinblick auf die Bundespolizei mitgeteilt hatte.

In dem Bericht wird festgestellt, dass die Vorschriften in der EU im Allgemeinen zufriedenstellend umgesetzt wurden. Es besteht aber noch eine Reihe von Problemen, z. B. fehlende Ressourcen für einige Datenschutzbehörden. Dies hatte zur Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren geführt. Der Bericht enthält auch eine Liste von Maßnahmen, die von der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Datenschutzaufsichtsbehörden ausgearbeitet wurden, um das Potenzial der Richtlinie voll auszuschöpfen.

Dazu gehören die vollständige und korrekte Umsetzung der Richtlinie, die Ausstattung der nationalen Datenschutzbehörden mit den erforderlichen Befugnissen und angemessenen Ressourcen sowie die Herausgabe zusätzlicher Leitlinien zur Auslegung der Richtlinie durch den Europäischen Datenschutzausschuss. Der nächste Bericht der Kommission über die Anwendung der Richtlinie ist für 2026 vorgesehen.

Die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung schützt das Grundrecht der Bürger und Bürgerinnen auf Datenschutz, wenn personenbezogene Daten von Strafverfolgungsbehörden für Strafverfolgungszwecke verwendet werden. Sie stellt vor allem sicher, dass die Daten von Opfern, Zeugen und Verdächtigen bei strafrechtlichen Ermittlungen ausreichend geschützt sind, und erleichtert die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 30.07.22
Newsletterlauf: 29.09.22


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen