Vorschriften meist zufriedenstellend umgesetzt
Bericht: EU-Datenregeln für Justiz und Polizei verbessern Opfer-Schutz
Die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung schützt das Grundrecht der Bürger und Bürgerinnen auf Datenschutz, wenn personenbezogene Daten von Strafverfolgungsbehörden für Strafverfolgungszwecke verwendet werden
Die Daten von Opfern, Zeugen und Verdächtigen bei strafrechtlichen Ermittlungen werden durch die bestehenden EU-Regeln gut geschützt. Dies zeigt ein Bericht der EU-Kommission über die Anwendung der Datenschutzrichtlinie für die Strafverfolgung. Die Mitgliedstaaten, die die Richtlinie noch nicht umgesetzt haben, sollten es laut Justizkommissar Didier Reynders so schnell wie möglich tun - damit die Bürgerinnen und Bürger ein Höchstmaß an Schutz genießen. Reynders betonte: "Der Bericht bestätigt, dass die Datenschutzrichtlinie für die Strafverfolgung ein Schlüsselelement für die Sicherheitspolitik der EU ist".
Die Kommission hatte im April in einem Vertragsverletzungsverfahren ein Aufforderungsschreiben unter anderem an Deutschland gerichtet, weil Deutschland noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie im Hinblick auf die Bundespolizei mitgeteilt hatte.
In dem Bericht wird festgestellt, dass die Vorschriften in der EU im Allgemeinen zufriedenstellend umgesetzt wurden. Es besteht aber noch eine Reihe von Problemen, z. B. fehlende Ressourcen für einige Datenschutzbehörden. Dies hatte zur Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren geführt. Der Bericht enthält auch eine Liste von Maßnahmen, die von der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Datenschutzaufsichtsbehörden ausgearbeitet wurden, um das Potenzial der Richtlinie voll auszuschöpfen.
Dazu gehören die vollständige und korrekte Umsetzung der Richtlinie, die Ausstattung der nationalen Datenschutzbehörden mit den erforderlichen Befugnissen und angemessenen Ressourcen sowie die Herausgabe zusätzlicher Leitlinien zur Auslegung der Richtlinie durch den Europäischen Datenschutzausschuss. Der nächste Bericht der Kommission über die Anwendung der Richtlinie ist für 2026 vorgesehen.
Die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung schützt das Grundrecht der Bürger und Bürgerinnen auf Datenschutz, wenn personenbezogene Daten von Strafverfolgungsbehörden für Strafverfolgungszwecke verwendet werden. Sie stellt vor allem sicher, dass die Daten von Opfern, Zeugen und Verdächtigen bei strafrechtlichen Ermittlungen ausreichend geschützt sind, und erleichtert die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 30.07.22
Newsletterlauf: 29.09.22
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
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