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Governance, Risk & Compliance Management
















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Meldungen aus der Cloud- und SaaS-Welt


Cloud Computing, Software-as-a-Service, Outsourcing, Managed Services:
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Corporate Compliance Zeitschrift


Die "Corporate Compliance Zeitschrift" zeigt Haftungsfallen und bietet praxisgerechte Lösungen zur regelkonformen Führung eines Unternehmens – für kleine und mittlere Betriebe ebenso wie für Konzernunternehmen.
Die dunkelblauen Hefte der CCZ richten sich an alle, die mit Corporate Compliance in Unternehmen befasst sind (Corporate Compliance-Beauftragte, Anti-Korruptions-Beauftragte etc.) sowie Rechtsanwälte und Juristen, die in diesem Bereich beratend tätig sind. Angesichts der Vielzahl zu beachtender Vorschriften sind Manager und Unternehmer heute einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Führungskräfte internationaler Firmen laufen zudem Gefahr, gegen ausländisches Recht zu verstoßen.
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Schwerpunkt: Die Zukunft der Archivierung

Wie man mit "Software-Defined Archiving" die Herausforderungen zukunftssicherer und rechtskonformer Datenarchivierung lösen und Geschäftsrisiken minimieren kann: Compliance-gerecht, flexibel, ohne Hardware-Abhängigkeiten.
Hier geht es zum Schwerpunkt

Schwerpunkt: Compliance mit der EU-DSGVO

EU-DSGVO umsetzen
EU-DSGVO umsetzen EU-Datenschutz-Grundverordnung aus Sicht der SAP-Anwender, Bild: DSAG

Ab dem 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist und es kommt nur noch das neue Datenschutzrecht nach der Datenschutz-Grundverordnung zur Anwendung, ergänzt durch die Regelungen des BDSG-neu und einige spezialgesetzliche Regelungen.

Laut Einschätzung von Gartner werden mehr als die Hälfte aller Unternehmen weltweit die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Stichtag 25. Mai 2018 nicht einhalten können. Oftmals haben Organisationen laut IDG noch nicht mal Maßnahmen ergriffen, um die DSGVO-Anforderungen erfüllen zu können. Vielfach hapert es schon am Vermögen, DSGVO-Anforderungen exakt definieren zu können und für das eigene Unternehmen umsetzbar zu machen.

Hier geht es zum Schwerpunkt: "Compliance mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung"
(4. Update)

Meldungen aus der Security- und Safety-Welt


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Auswirkungen der EuGH-Safe Harbor-Entscheidung

Der EuGH erklärte am 6. Oktober 2015 den Beschluss der EU-Kommission betreffend Safe Harbor vom 26.07.2000 (Entscheidung 2000/520/EG der Kommission) für ungültig. Safe Harbor ist damit keine Rechtsgrundlage mehr für die Übermittlung von Daten an Unternehmen in den USA.
Die nationalen Datenschutzbehörden müssen bei Beschwerden in völliger Unabhängigkeit prüfen können, ob bei der Übermittlung der Daten einer Person in ein Drittland die in der Richtlinie 95/46/EG aufgestellten Anforderungen gewahrt werden. Sie sind dabei nicht an Entscheidungen der EU-Kommission zur Angemessenheit des Schutzniveaus in dem jeweiligen Drittland gebunden.

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Recht und Compliance

Bundesgerichtshof

  • Einschätzung zu Googles Praktiken

    Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat (Beschluss vom 20. Februar 2024 - KVB 69/23) hat darüber entschieden, ob das Bundeskartellamt in einem Kartellverwaltungsverfahren bestimmte vertrauliche Informationen, die Google als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ansieht, gegenüber anderen Verfahrensbeteiligten offenlegen darf.

  • Urheberrechtliche Nutzungsrechte

    Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen vorgelegt, mit denen geklärt werden soll, ob der Betreiber eines Seniorenwohnheims, der über eine Satellitenempfangsanlage empfangene Rundfunkprogramme durch ein Kabelnetz an die Heimbewohner weitersendet, eine öffentliche Wiedergabe vornimmt (Beschlüsse vom 8. Februar 2024 - I ZR 34/23 ("Seniorenwohnheim") und I ZR 35/23)

  • Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

    Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Verhandlungstermin am 18. April 2024 / ZR 98/23) hat über die Frage zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Werbung mit dem Begriff "klimaneutral" zulässig ist.

  • Schutzrechte in der Informationsgesellschaft

    Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen vorgelegt, mit denen der in der Rechtsprechung des Gerichtshofs entwickelte Begriff des urheberrechtlich geschützten Werks weiter geklärt werden soll (Beschluss vom 21. Dezember 2023 - I ZR 96/22). Sachverhalt: Die in der Schweiz ansässige Klägerin ist Herstellerin eines von ihr unter der Bezeichnung "USM Haller" seit Jahrzehnten vertriebenen modularen Möbelsystems, bei dem hochglanzverchromte Rundrohre mittels kugelförmiger Verbindungsknoten zu einem Gestell zusammengesetzt werden.

  • Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten

    Der u.a. für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden (Urteil vom 21. November 2023 - XI ZR 290/22), dass die in Altersvorsorgeverträgen mit der Bezeichnung "S VorsorgePlus Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvermögensgesetz ()" einer Sparkasse enthaltene Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten unwirksam ist.

Bundesarbeitsgericht

  • Arbeitsverhältnis & katholischen Kirche

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der katholischen Kirche zugeordneter Arbeitgeber, der von den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören, das Arbeitsverhältnis allein aufgrund der Beendigung der Mitgliedschaft zur katholischen Kirche kündigen darf, wenn der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche austritt.

  • Katholische Kirche & Arbeitnehmer

    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hatte den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV um eine Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der katholischen Kirche zugeordnetes Krankenhaus eine Arbeitnehmerin allein deshalb als ungeeignet für eine Tätigkeit ansehen darf, weil sie vor Beginn des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.

  • "Abrufkraft Helferin Einlage"

    Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, legen aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht fest, gilt grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart.

  • Kündigungsschutz & Schwerbehinderung

    Ist eine Betriebsänderung iSd. § 111 BetrVG geplant und schließen der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat darüber einen Interessenausgleich mit Namensliste, wird nach § 125 Abs. 1 Nr. 1 InsO vermutet, dass die Kündigung des in der Namensliste aufgeführten Arbeitnehmers durch dringende betriebliche Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist.

  • Berechtigte Vertraulichkeitserwartung?

    Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann sich gegen eine dies zum Anlass nehmende außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen.

Datenschutz und Compliance

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

  • BfDI kritisiert Nachrichtendienstgesetze

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, sieht bei den Neuerungen der Gesetze der Nachrichtendienste noch datenschutzrechtliche Mängel.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

Kartellrecht

  • Radare und optoelektronische Systeme

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben. Über die Förderbank KfW ist der Bund mit 25,1 Prozent an der Hensoldt beteiligt.

  • Hoher wirtschaftlicher Druck

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet freigegeben. In dem künftigen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne wollen die vier Organisationen Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Evangelischer Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel KdöR, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. und Evangelische Stiftung Augusta (Bochum) ihre Tätigkeiten gemeinsam erbringen.

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

  • 50+1-Verfahren - Verfahrensstand

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der sogenannten 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die in dem Verfahren Beigeladenen über den Stand des Verfahrens sowie die nächsten Schritte informiert.

  • Bedenkliche Praktiken wirksam beenden

    In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet. Das Bundeskartellamt hat sich an Fahrzeughersteller und Wettbewerber Googles gewandt, um ihre Einschätzung zu diesen Vorschlägen und weitere Informationen insbesondere zu technischen Fragestellungen zu erhalten.


Schwerpunkt: IT-Sicherheit & Compliance

An der Umsetzung von Compliance im Unternehmen sind viele Abteilungen beteiligt. Dazu zählen nicht nur die Interne Revision, Rechtsabteilung, das Risiko-Management oder Anti-Fraud-Management, sondern auch die Konzernsicherheit. Vor allem die IT-Sicherheit ist integraler Bestandteil einer umfassenden nicht nur die IT abdeckenden Compliance-Strategie im Unternehmen.

Hier geht es zum Schwerpunkt: "IT-Sicherheit im Kontext von Compliance"

Recht

Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Konsequenzen vor allem hinsichtlich der Haftung

    Wie sich der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) auf die Anbieter von Reiseleistungen auswirkt und was die geplante Novelle der europäischen Pauschalreiserichtlinie für sie bedeutet, haben Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Tourismusausschusses dargestellt. "Große Besorgnis" angesichts der Brüsseler Pläne äußerte die Leiterin Regierungsbeziehungen/Public Affairs DACH beim Buchungsportal Booking.com, Alexandra Wolframm.

  • Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen

    In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zeigten sich Ökonomen uneinig über ein Verbot von Provisionen für Banken und Versicherungen bei beratungsfreien Anlagen. Anlass der Anhörung war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/9496), der sich gegen ein Provisionsverbot wandte, das die Europäische Kommission derzeit plant.

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

  • KI-Aktionsplan ist "Update" für KI-Strategie

    Das Forschungsministerium möchte mit dem KI-Aktionsplan als Haus voran gehen und den Update-Bedarf der nationalen KI-Strategie schließen. Das hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Mario Brandenburg (FDP), dem Digitalausschuss des Bundestages berichtet.

  • Anhörung zu Kampf gegen Finanzkriminalität

    Der richtige Weg im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität ist unter Sachverständigen umstritten. Das hat eine Anhörung des Finanzausschusses gezeigt. Anlass waren der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf für ein Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (20/9648), kurz FKBG, und ein Antrag der Unionsfraktion (20/9730), die bisher zerstreuten polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität zu bündeln und eine Zollpolizei einzurichten.

  • PIN-Rücksetzbrief digitalisieren

    Um die Nutzung des Online-Ausweises geht es in einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10179). Die Abgeordneten wollen wissen, aus welchen Gründen die Bundesregierung den kostenlosen PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst für den Online-Ausweis ausgesetzt hat.

Compliance-Kiosk

Unser Zeitschriftenportfolio
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Die "Corporate Compliance Zeitschrift" zeigt Haftungsfallen und bietet praxisgerechte Lösungen zur regelkonformen Führung eines Unternehmens – für kleine und mittlere Betriebe ebenso wie für Konzernunternehmen.

Die Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation - will Standards und Best Practices für das Compliance-Management setzen.

Die Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis - adressiert als deutschsprachige Fachzeitschrift konsequent und direkt alle Corporate Governance-Organe der Unternehmen und deren Wirtschaftsprüfer.

Die Zeitschrift Interne Revision (ZIR) - Fachzeitschrift für Wissenschaft und Praxis vermittelt auf dem Gebiet der Internen Revision den aktuellen Stand wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse.

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Brennpunktinhalte im Überblick

Google Street View & Datenschutz

  • "Google Street View" startet in Kürze

    In Kürze startet "Google Street View" für die 20 größten Städte in Deutschland. Im Vorfeld hatten die Bewohner dieser Städte die Möglichkeit, einen Antrag auf Unkenntlichmachung ihrer Häuser noch vor der Veröffentlichung der Street View-Bilder zu stellen. Trotz großer Bemühungen kann es vorkommen, dass einige Häuser in den 20 Städten auf den Street View-Bildern zu sehen sein werden, die eigentlich unkenntlich gemacht sein sollten.

  • Widersprüche gegen "Google Street View"

    Nach Angaben von Google haben rund drei Prozent der Haushalte gegen den Bilderdienst "Street View" Widerspruch eingelegt. In 20 Großstädten hatten die Einwohner Gelegenheit, noch vor dem Start des Dienstes die Abbildung ihrer Hausfassaden abzulehnen. Dies ist auch weiterhin möglich.

  • Forderung: Unbürokratisches Widerspruchsregister

    Anlässlich der Veröffentlichung der Widerspruchszahlen zum Google-Dienst "Street View" erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar: "Ich kenne kein vergleichbares System, bei dem so viele Menschen in so kurzer Zeit der Verwendung ihrer Daten widersprochen haben - und das sogar schon vor Inbetriebnahme des Dienstes. Die hohe Zahl der Widersprüche gegen Google Street View zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst darüber entscheiden wollen, welche Daten über sie im Internet veröffentlicht werden.

  • Veröffentlichung der Street View-Bilder

    Seit April 2009 kann jeder Mieter und Hausbesitzer in Deutschland einen Antrag bei Google einreichen, damit noch vor dem Start von Street View das Bild seines Hauses oder seiner Wohnung unkenntlich gemacht wird. Zunächst gab es die Möglichkeit, diese Anträge per Brief zu stellen, seit einigen Monaten zusätzlich auch mit Hilfe eines Online-Tools.

  • Datenschutz bei "Google Street View"

    Personen und amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen sollen vor der Übermittlung durch das Internet unkenntlich gemacht werden. Des Weiteren muss auch Eigentümern, Mietern oder Fahrzeughaltern das Recht eingeräumt werden, der weiteren Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, wie sie beispielsweise von "Google Street View" demnächst auch in Deutschland angeboten werden.

  • "Einbruchstourismus" durch Google Street View?

    Noch bis zum 15. Oktober 2010 haben Hauseigentümer die Möglichkeit, mittels eines Widerspruchs (www.google.de/streetview) zu verhindern, dass Aufnahmen ihrer Häuser künftig beim Google-Dienst Street View abrufbar sind. Doch wer jetzt vorschnell handelt und Pro und Contra eines Widerspruches nicht sorgfältig abwägt, könnte sich später unter Umständen ärgern, mein die naiin (no abuse in internet).

  • Ausweitung der Widerspruchsfrist bei Google

    Ein spezielles Google-Gesetz wird es wohl nicht geben. Staat dessen prüft die Bundesregierung offensichtlich, wie generell der Datenschutz bei der Verwendung von Geodaten gehandhabt werden soll. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zeigt sich derweil zufrieden darüber, dass der öffentliche Druck auf Google das Unternehmen in bestimmten Punkten zum Einlenken gezwungen habe.

  • Google verstärkt Datenschutz bei Street View

    Nach fast zweijähriger Vorbereitung steht Google kurz vor der Einführung des Dienstes Street View in den 20 größten Städten Deutschlands. In dieser Zeit habe sich das Unternehmen mit den deutschen Datenschutzbehörden kontinuierlich über die Ausgestaltung des Dienstes unter besonderer Beachtung des Schutzes der Privatsphäre der deutschen Bevölkerung verständigt, erklärt Google in einer Pressemitteilung.

  • "Google Street View Online-Tool" verfügbar

    Nach einer gröberen Start-Panne, bei der Anwendern des Internet Explorers der Zugang zum angekündigten Google Street View-Online-Tool für einige Stunden nicht zur Verfügung stand, kann seit dem 17.10.2010 auf www.google.de/streetview die Unkenntlichmachung von Häusern angestoßen werden.

  • Klarstellung zu "Google Street View"

    In einer Presseerklärung bessert Google ihre Eigeninformation hinsichtlich des Dienstes "Google Street View" nach. Das Unternehmen teilte mit: Der Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern/Wohnungen in Street View-Bildern ist seit April 2009 möglich und kann auch nach dem Start des Dienstes dauerhaft gestellt werden. Unkenntlichmachungen sind endgültig und lassen sich nicht rückgängig machen.

  • Google Street View gehe zu weit und zu schnell

    Anlässlich der Ankündigung von Google zum Start von Google Street View erklärt der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil: "Die Forderungen aus der Koalition nach einer gesetzlichen Regelung zum angekündigten Start von Google Street View sind ein Offenbarungseid: Es ist das Versäumnis der Bundesregierung, dass sie - - trotz monatelanger Diskussion - keinen verlässlichen gesetzlichen Rahmen geschaffen hat. Es wäre aber Aufgabe der Bundesregierung gewesen, die vielen offenen Fragen die mit dem Projekt Google Street View verbunden sind und der sehr zurückhaltenden Kommunikation des Unternehmens zum Schutz von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten einen Gesetzentwurf zur Darstellung von öffentlichen Räumen und zum Schutz vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auf den Weg zu bringen."

  • Street View: Politik bezieht Stellung gegen Google

    Nach dem angekündigten Schnellstart von Google "Street View" mehren sich die Stimmen in der Politik, die Google mit gesetzlichen Auflagen belegen wollen. So fordern Politiker der CDU und FDP, ein Gesetz zu erlassen, das wichtige Datenschutz- und Persönlichkeitsschutzfragen im Hinblick auf den Google-Dienst regelt. Die gesetzlichen Auflagen sollen unabhängig davon erlassen werden, ob Google ihre Zusagen beziehungsweise die Forderungen von Datenschützern erfülle oder nicht.

  • Kritik an rascher "Google Street View"-Einführung

    Die Begeisterung für Googles angekündigten "Frühstart" von "Google Street View" hält sich bei bundesdeutschen Datenschützern in engen Grenzen. Die Google-Ankündigung kam gerade für die zuständige Datenschutzbehörde in Hamburg ziemlich überraschend, da sie hinsichtlich der Umsetzung des zugesagten Widerspruchsrechts der Betroffenen noch wichtige Fragen offen sieht.

  • Google führt "Street View" in Deutschland ein

    Google hat bekanntgegeben, ihr Produkt "Street View" für die 20 größten Städte Deutschlands bis Ende des Jahres einzuführen. Durch die Straßenansichten mit einem Radius von 360 Grad können Nutzer ihre Stadt virtuell erkunden, Wegbeschreibungen abrufen oder den Dienst für die Wohnungssuche nutzen.


Fachbeiträge

Compliance Management

  • Bewerberdaten DSGVO-konform verarbeiten

    Deutschland ist bekannt für seine starken Arbeitnehmerrechte: Kündigungsschutz, Mindesturlaub und festgelegte Ruhezeiten sind nur einige der Beispiele, die den Arbeitnehmern rechtlich den Rücken stärken. Auch die informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre der Beschäftigten sind geschützt - besonders durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz.

  • Automatisiertes Datenmanagement für Unternehmen

    Seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU wird die Rechtsgrundlage für den gegenseitigen Datenaustausch über den Ärmelkanal neu diskutiert. Derzeit gilt für Firmen im Vereinigten Königreich eine Übergangsfrist, in der sie zusätzlich zu ihren geltenden Datenschutzgesetzen ein Datenschutzniveau nach Artikel 44 der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) bieten müssen. Europäischen Unternehmen, die personenbezogene Informationen an britischen Standorten speichern, drohen hohe Strafzahlungen, wenn diese zusätzlichen Anforderungen nicht erfüllt sind. Jetzt hat die Europäische Kommission die britischen Datenschutzgesetze nach einer eingehenden Prüfung für "angemessen" erklärt, zusätzliche Anforderungen sind demnach nicht notwendig. Nach den Worten von EU-Kommissionsvizepräsidentin V?ra Jourová bieten die geltenden Regeln einen ausreichenden Schutz persönlicher Daten auf dem Niveau der EU. Allerdings müssen die EU-Mitgliedsstaaten dem Entwurf noch zustimmen. Dafür haben sie bis Juni Zeit, dann endet die Übergangsphase. Erst danach ist der Datenaustausch zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wieder ohne Einschränkungen möglich.

  • Intelligente SIEM-Lösungen sind gute Hilfsmittel

    Jedes Netzwerk benötigt Schutz. Schutz vor feindlichen Angriffen, Schutz vor versehentlichen Datenverlusten. Gewährleisten kann diesen Schutz nur ein durchdachtes und konsequent in der Praxis angewandtes Regelwerk, die sogenannte Compliance. Das richtige Management der Compliance ist eine komplizierte Angelegenheit. Um sicherzustellen, dass Regeln befolgt und Verstöße geahndet werden, ist ein Indikator erforderlich, mit dem das Regelwerk auf seine konsequente Einhaltung überprüft werden kann. Hier kommen Protokolldateien, die sogenannten Logfiles, ins Spiel.Logfiles entstehen, wenn in einer digitalen Umgebung eine Funktion ausgeführt wird. Sie beinhalten Informationen über die Aktivität, die ausgeführt wurde, und Zusatzinformationen, wie z.B. zum Ausführungszeitpunkt, dem Akteur, etc.Richtig eingesetzt können mit Hilfe dieser Logfiles problemlos Verstöße gegen die Compliance erkannt, nachträglich sogar, über digitale Forensik-Analysen, bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgt werden. So ist es mit ihrer Hilfe möglich, Sicherheitslücken zu schließen.

  • Automatisierung der Trade-Compliance durch IT

    Trade Compliance ist in den meisten international tätigen Großunternehmen heute als Topmanagementaufgabe voll anerkannt. Eine heiße Frage bleibt jedoch, wie das Thema inhaltlich und organisatorisch am besten umgesetzt werden kann. Immer mehr Unternehmen legen Wert darauf, als positiver Teil der Gesellschaft wahrgenommen zu werden. Dazu gehört, stets rechtskonform zu handeln. Das Trade-Compliance-Management stellt das Einhalten von Gesetzen und Vorschriften im Außenhandel sicher. Es weist zahlreiche Berührungspunkte mit anderen Managementsystemen und Regelwerken wie zum Beispiel Corporate Governance, Risiko-, Qualitäts-, Umwelt- und Nachhaltigkeits-Management auf. Unternehmen stehen daher vor der Frage, welchem Unternehmensbereich sie das Thema Trade Compliance zuordnen sollen, z. B. der Rechtsabteilung, Finanzen/Controlling, dem Politik- und Regulierungs-Management oder dem Supply-Chain-Management. Und sie müssen entscheiden, wie sie Import- und Exportkontrollen am besten organisieren können.

  • IT-gestützte Compliance ist kein Hexenwerk

    Compliance wird immer wichtiger. Unternehmen müssen umfangreiche gesetzliche Vorgaben und Richtlinien einhalten und deren Befolgung auch nachweisen. Bei Rechtsverletzungen drohen empfindliche Strafen und ein erheblicher Imageschaden. Doch viele Firmen sind mit dem Compliance-Management überfordert. Abhilfe schafft hier ein pragmatischer, IT-gestützter Ansatz wie das Compliance-Framework von Computacenter, das die Regularien mit den entsprechenden IT- und Geschäftsprozessen verzahnt und Abweichungen erkennt. Compliance gilt für alle Fachbereiche eines Unternehmens, auch für die IT-Abteilung. In den meisten Unternehmen sind heutzutage alle Daten elektronisch gespeichert und sämtliche Geschäftsprozesse in Software abgebildet. Angesichts der zentralen Rolle der IT fordert der Gesetzgeber verstärkt IT-Sicherheit und Datenschutz. Daher ist IT-Compliance oft geschäftskritisch für Unternehmen.

  • Compliance-konforme Datensicherheit

    Die Vertraulichkeit und Integrität von Daten ist unverzichtbar – nicht zuletzt auch aus Compliance-Gründen. Eine Grundlage dafür: Die konsequente Verschlüsselung von wichtigen Informationen. Ein besonders hohes Schutzniveau bieten Hardware-basierte Verschlüsselungssysteme, so genannte Hardware Security Module (HSM). Zur Sicherung von Daten und Transaktionen sind kryptographische Verfahren unverzichtbar. Sie umfassen zwei Bereiche: das Erzeugen, Speichern und Verwalten von Schlüsseln sowie die Anwendung für die Signaturerstellung und Verschlüsselung mit diesen kryptographischen Schlüsseln. Hier kommen Hardware Security-Module ins Spiel: Sie erzeugen hochwertige kryptographische Schlüssel und speichern sie so sicher, dass unautorisierte Personen keinen Zugriff darauf haben.

  • Schutz kritischer Infrastrukturen

    Das IT-Sicherheitsgesetz - das erste seiner Art in Deutschland - ist vom Kabinett verabschiedet worden und liegt nun im Bundestag zur Beratung. Es ist ein Anfang und eine Chance für Unternehmen, um sich vor Angriffen zu schützen. Die Notwendigkeit dieser Gesetzgebung ist offenkundig: Das zivile Leben in Deutschland darf nicht durch Cyberattacken beeinträchtigt werden. Besonders das Thema Wirtschaftspionage soll mit dem Gesetz adressiert werden, denn beinahe jede Woche werden neue Angriffe auf Unternehmens- und Organisationsstrukturen gemeldet. Offensichtlich ist es für Wirtschaftskriminelle, politische Akteure und Cyberterroristen immer noch viel zu einfach, in die Infrastrukturen einzudringen, zu sabotieren und Daten zu entwenden. Vollständig verhindern wird das IT-Sicherheitsgesetz diese Attacken nicht, es soll aber zumindest die gröbsten Sicherheitslücken beseitigen. Es soll unter anderem sicherstellen, dass es ein dokumentiertes Sicherheitsmanagement gibt und dass alle sicherheitskritischen Elemente in der IT-Infrastruktur im Unternehmen identifiziert und ganzheitlich überwacht werden.

  • Verschlüsselung - auch eine Frage der Compliance

    Global tätige Unternehmen aller Branchen sind neben nationalen Regeln auch an landesübergreifende Gesetze gebunden. Innerhalb der EU gehört dazu beispielsweise die European Union Data Protection Directive (EU DPD). Die Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG regelt den Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten. Da alle EU-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung in nationales Recht verpflichtet waren, sind die Bestimmungen für alle in Europa tätigen Organisationen verbindlich. Darüber hinaus existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Regulatorien für einzelne Branchen. So hat sich etwa in der Gesundheitsbranche mit dem Health Information Portability and Accountability Act (HIPAA) ein Standard etabliert.

  • IT-Compliance ist unverzichtbar

    Ob KMU oder Großkonzern: Heute besitzt jedes Unternehmen sensible Daten, die nicht in falsche Hände geraten sollten. Doch Datenklau geschieht nicht nur durch Angriffe von außen - auch intern gibt es eine Schwachstelle: den Umgang mit den Zugriffsrechten. Access Governance geht also alle an, denn gerade hier entstehen Sicherheitslücken. Oft genug wird im Arbeitsalltag "vergessen", eine gegebene Zugriffsberechtigung zurückzunehmen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Kollege das Unternehmen verlässt oder ein Externer sein Projekt abgeschlossen hat. Diese vermeintliche "Kleinigkeit" kann im schlimmsten Fall fatale Folgen für das Unternehmen nach sich ziehen.

  • Unregelmäßigkeiten schnell identifizieren

    Dass die Anzahl der Betrugsfälle in Finanzunternehmen stetig steigt, ist eine Tatsache und in aller Munde. Inzwischen stellen Korruption und Bestechung auch für den Finanzsektor ein steigendes Reputations- und Finanzrisiko dar, da die Gesetze verschärft werden und die öffentliche Kontrolle zunimmt. Obwohl sich die angewendeten Betrugsmuster über die Jahre nicht sonderlich geändert haben, müssen sich Geldinstitute dessen bewusst sein, dass das Geschick mit welchem Kriminelle diese Muster umsetzen, einem konstanten Wandel unterliegt, welcher immer häufiger durch technologische Innovationen getriebenen ist.

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