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Leitfaden zur Kennzeichnung von Düngemitteln


Mehr Bio, weniger Gift: Neue EU-Vorschriften für Düngemittel in Kraft
Bisher konnten innovative Düngemittel, die aus organischem Material hergestellt wurden, nur auf der Grundlage des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten in den Binnenmarkt gelangen, was aufgrund unterschiedlicher nationaler Vorschriften oft schwierig ist



Eine neue EU-Verordnung für Düngemittel öffnet den EU-Binnenmarkt für organische und abfallbasierte Düngeprodukte, legt gemeinsame Regeln für die Kennzeichnung fest und führt erstmals Grenzwerte für toxische Stoffe in Düngemitteln ein. Mit den neuen Regeln sollen die Risiken für Umwelt und Gesundheit sowie die Abhängigkeit von Importen verringert werden. Die Unternehmen hatten drei Jahre Zeit, ihre Herstellungsverfahren anzupassen und die neuen Vorschriften einzuhalten.

Um die Unternehmen darüber hinaus zu unterstützen, hat die EU-Kommission einen Leitfaden zur Kennzeichnung von Düngemitteln in der EU herausgegeben. Auf der Grundlage der umfassenden wissenschaftlichen Forschung der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU wurden zudem die neuen Vorschriften erweitert, um das Inverkehrbringen zusätzlicher Düngemittel mit Bestandteilen aus zurückgewonnenen Abfällen zu ermöglichen. Außerdem wurden begleitende Rechtsvorschriften für die sichere Verwendung von Nebenprodukten aus anderen Industriezweigen erlassen, wie der petrochemischen oder der Metallindustrie.

Die neue EU-Verordnung
>>
öffnet den EU-Binnenmarkt für organische und abfallbasierte Düngeprodukte, wie z. B. organische und organisch-mineralische Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel, Hemmstoffe, Pflanzen-Biostimulanzien, Kultursubstrate oder Mischungen;

>> legt gemeinsame Regeln für die Sicherheits-, Qualitäts- und Kennzeichnungsanforderungen für Düngeprodukte fest;

>> führt zum ersten Mal in Düngemitteln Grenzwerte für toxische Stoffe wie Kadmium, Quecksilber oder Arsen ein. Dadurch werden ein hohes Maß an Bodenschutz gewährleistet und die Gesundheits- und Umweltrisiken verringert, während Hersteller ihre Herstellungsverfahren an die neuen Grenzwerte anpassen können;

>> erhält die optionale Harmonisierung aufrecht: Da Düngemittel manchmal auf lokaler Ebene hergestellt werden, bleibt es den Herstellern freigestellt, ob sie die neuen EU-Vorschriften anwenden oder weiterhin die nationalen Vorschriften der EU-Länder einhalten wollen, um ihre Produkte auf den EU-Markt zu bringen. Unternehmen, die die nationalen Vorschriften anwenden wollen, ohne die CE-Kennzeichnung anzubringen, können ihre Produkte weiterhin in anderen EU-Ländern nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung verkaufen.

Hintergrund
Düngemittel aus organischen Abfällen könnten 30 Prozent der abgebauten Düngemittel ersetzen. Nach den alten Vorschriften konnten jedoch nur konventionelle, nicht-organische Düngemittel, die in der Regel aus Bergwerken gewonnen oder chemisch hergestellt werden, in der EU frei gehandelt werden.

Bisher konnten innovative Düngemittel, die aus organischem Material hergestellt wurden, nur auf der Grundlage des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten in den Binnenmarkt gelangen, was aufgrund unterschiedlicher nationaler Vorschriften oft schwierig ist. Diese Produkte hatten daher einen Wettbewerbsnachteil, der Innovationen und Investitionen in die Kreislaufwirtschaft behinderte.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 31.07.22
Newsletterlauf: 30.09.22


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

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  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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