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Beschaffung von Arzneimitteln


Arzneimittelherstellung: EU gewinnt WTO-Verfahren gegen diskriminierende Praktiken der Türkei
Entscheidung ist aufgrund der Lähmung des Rechtsmittelgremiums der erste WTO-Schiedsspruch nach Artikel 25 der WTO-Streitbeilegungsvereinbarung und die erste WTO-Berufungsentscheidung seit mehr als zwei Jahren



Das Schiedsgericht der Welthandelsorganisation (WTO) hat eine Klage der EU gegen eine Lokalisierungsmaßnahme für Arzneimittel der Türkei zugunsten der EU entschieden. In dem Schiedsspruch heißt es, dass die türkischen Lokalisierungsmaßnahmen ausländische Arzneimittel diskriminieren. Es würden Anreize für ausländische Arzneimittelhersteller geschaffen werden, ihre Produktion in die Türkei verlagern. Nur dann könnten Arzneimittel im Rahmen der türkischen Sozialversicherungssysteme erstattet werden, Das ist aber nicht mit den WTO-Verpflichtungen der Türkei vereinbar.

Der für Handel zuständige Exekutiv-Vizepräsident der Kommission Valdis Dombrovskis, sagte: "Das Urteil ist ein klarer Gewinn für die EU, da alle Forderungen zu ihren Gunsten entschieden wurden. Dies ist nicht nur für EU-Unternehmen von wirtschaftlicher Bedeutung, sondern sendet auch ein starkes Signal, das andere Länder davon abhält, eine mit den WTO-Regeln unvereinbare diskriminierende Politik der erzwungenen Lokalisierung fortzusetzen oder zu verfolgen."

Es handle sich zudem nicht um eine Form der öffentlichen Beschaffung von Arzneimitteln. Sie seien weder darauf ausgerichtet, Ziele im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu erreichen, noch die Einhaltung der Rechtsvorschriften sicherzustellen, die die Türkei verpflichten, eine zugängliche, wirksame und finanziell tragfähige Gesundheitsversorgung für ihre Bevölkerung zu gewährleisten.

Diese Entscheidung ist aufgrund der Lähmung des Rechtsmittelgremiums der erste WTO-Schiedsspruch nach Artikel 25 der WTO-Streitbeilegungsvereinbarung und die erste WTO-Berufungsentscheidung seit mehr als zwei Jahren.

Weiteres Vorgehen
Die Türkei muss ihre Lokalisierungs- und Priorisierungsmaßnahmen entweder unverzüglich oder innerhalb eines mit der EU ausgehandelten oder von einem WTO-Schiedsrichter festgelegten Zeitraums aufheben.

Hintergrund
Die EU reichte in diesem Streit im April 2019 eine Klage (DS583) gegen die Türkei ein. Der Panelbericht wurde am 28. April 2022 zusammen mit dem Rechtsmittel der Türkei gegen diesen Panelbericht veröffentlicht. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 30.07.22
Newsletterlauf: 29.09.22


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