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Beihilfen an Eisenbahnunternehmen


Staatliche Beihilfen: EU-Kommission genehmigt Unterstützung für deutsche Bahnunternehmen
Deutsche Beihilfe-Regelung in Höhe von 313 Millionen Euro genehmigt



Die Europäische Kommission hat eine deutsche Beihilfe-Regelung in Höhe von 313 Millionen Euro genehmigt, um den Personen-Fernverkehr auf der Schiene im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zu unterstützen. Die Regelung gewährt die Beihilfe in Form einer Ermäßigung der Entgelte, die die Personenfernverkehrs-Unternehmen im Schienenverkehr für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur zu entrichten haben, und zwar in der Zeit vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2022. Die Maßnahme unterstützt die Betreiber dabei, die Folgen der Coronavirus-Pandemie zu bewältigen.

Die Kommission hatte die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen von 2008 in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2020/1429. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme nicht nur eine umweltfreundliche Form der Mobilität wie den Schienenverkehr unterstützt.

Sie ist auch verhältnismäßig und notwendig, um das angestrebte Ziel zu erreichen: die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene zu erleichtern, ohne dass dies zu unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen führt. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 30.07.22
Newsletterlauf: 29.09.22


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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