Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Hat Bayer Vital Apotheken geschmiert?


Bundeskartellamt durchsucht Standorte der Bayer Vital GmbH - Bayer Vital soll Rabatt von bis zu 3 Prozent für Einhaltung von "Unverbindlichen Preisempfehlungen" gewährt haben
Grund für die Durchsuchung ist der Verdacht, dass Bayer Vital in wettbewerbswidriger Weise Einfluss auf die Wiederverkaufspreise ihrer Produkte in Apotheken genommen hat


(12.10.07) – "Keine verbotenen Kartellabsprachen - Die Bayer AG bekennt sich ohne Einschränkung zum Wettbewerb mit fairen Mitteln und insbesondere zur strikten Einhaltung des Kartellrechts. Auch der Anschein wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens ist zu vermeiden." So heißt es exponierter Stelle im Punkt 1 des Compliance-Programms der Bayer AG, die sich gesetzesmäßiges und verantwortungsbewusstes Handeln auf die Fahnen geschrieben hat.

Ob dieses heroische Versprechen (siehe: Bayer-Compliance-Programm) auch bis zum Ableger "Bayer Vital GmbH" vorgedrungen ist, versucht derzeit das Bundeskartellamt herauszufinden. Mitarbeiter des Kartellamtes haben am 11. Oktober 2007 zwei Standorte der Bayer Vital GmbH in Leverkusen und Köln durchsucht. Das Unternehmen ist innerhalb des Bayer-Konzerns für den Vertrieb nicht verschreibungspflichtiger, aber apothekenpflichtiger Arzneimittel (sog. OTC-Arzneimittel) zuständig.

Für OTC-Arzneimittel bestehen seit 2004 keine Preisbindungen mehr und sie werden auch nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Literatur zum Thema "Kartell-Recht"

Grund für die Durchsuchung ist der Verdacht, dass Bayer Vital in wettbewerbswidriger Weise Einfluss auf die Wiederverkaufspreise ihrer Produkte in Apotheken genommen hat.

Bayer Vital hat mit zahlreichen Apotheken für Produkte, die direkt und über den Großhandel geliefert werden, sog. Zielvereinbarungen abgeschlossen. Neben den üblichen, kartellrechtsneutralen Konditionen wie Mengenrabatten oder Rabatten für die Erreichung bestimmter Umsatzziele, besteht der Verdacht, dass Bayer Vital auch einen zusätzlichen Rabatt (sprich: Schmiergeld) von bis zu 3 Prozent für den Fall gewährt haben soll, dass sich die Apotheken im Wesentlichen an die unverbindliche Preisempfehlung von Bayer halten und von hohen und dauerhaften Preissenkungen für die betroffenen Bayer-Produkte absehen.

Eine solche, Einflussnahme auf den Verkaufspreis des Händlers (hier: der Apotheke) durch den Hersteller ist nach nationalem und europäischem Wettbewerbsrecht verboten und kann mit Bußgeldern geahndet werden.

Nach der Veröffentlichung in der Wochenzeitschrift "Stern" haben sich Vertreter von Bayer beim Bundeskartellamt gemeldet und ihre Kooperationsbereitschaft erklärt. Vor diesem Hintergrund dient die Durchsuchung nur noch der Sicherstellung der relevanten Dokumente. Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass die Unterlagen freiwillig herausgegeben werden. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen