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Gleichwertigkeit und Angemessenheit


Abschlussprüfung: Kommission verlängert Rahmenbedingungen für EU/USA-Zusammenarbeit
Regeln für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften in der EU




EU-Aufsichtsbehörden für Abschlussprüfungen arbeiten eng mit ihren US-Kollegen zusammen. Damit diese Zusammenarbeit fortgeführt werden kann, hat die Europäische Kommission zwei neue Entscheidungen erlassen. So wird den zuständigen US-Behörden die Gleichwertigkeit und Angemessenheit im Bereich der Abschlussprüfung für weitere sechs Jahre gewährt.

Es werden Regeln für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften in der EU und Modalitäten über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Abschlussprüfung festgelegt – insbesondere über den Austausch von für die Prüfungsaufsicht relevanten Informationen. So wird das gegenseitige Vertrauen gestärkt und die Prüfungsleistung verbessert.

Diese Entscheidungen spiegeln die gute Zusammenarbeit im Bereich der Abschlussprüfung zwischen der Securities and Exchange Commission (SEC) und dem Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) mit den EU-Behörden wider. Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsorganen trägt zu einer höheren Prüfungsqualität bei, was für die Kapitalmärkte und den Anlegerschutz wichtig ist. Unternehmen, die auf beiden Seiten tätig sind, profitieren ebenfalls von einer verbesserten Prüfungsaufsicht.

Mit diesen Beschlüssen wird das derzeitige Abkommen, das bis zum 31. Juli 2022 galt, um weitere sechs Jahre bis zum 31. Juli 2028 verlängert. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 31.07.22
Newsletterlauf: 30.09.22


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