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Gleichwertigkeit und Angemessenheit


Abschlussprüfung: Kommission verlängert Rahmenbedingungen für EU/USA-Zusammenarbeit
Regeln für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften in der EU




EU-Aufsichtsbehörden für Abschlussprüfungen arbeiten eng mit ihren US-Kollegen zusammen. Damit diese Zusammenarbeit fortgeführt werden kann, hat die Europäische Kommission zwei neue Entscheidungen erlassen. So wird den zuständigen US-Behörden die Gleichwertigkeit und Angemessenheit im Bereich der Abschlussprüfung für weitere sechs Jahre gewährt.

Es werden Regeln für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften in der EU und Modalitäten über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Abschlussprüfung festgelegt – insbesondere über den Austausch von für die Prüfungsaufsicht relevanten Informationen. So wird das gegenseitige Vertrauen gestärkt und die Prüfungsleistung verbessert.

Diese Entscheidungen spiegeln die gute Zusammenarbeit im Bereich der Abschlussprüfung zwischen der Securities and Exchange Commission (SEC) und dem Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) mit den EU-Behörden wider. Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsorganen trägt zu einer höheren Prüfungsqualität bei, was für die Kapitalmärkte und den Anlegerschutz wichtig ist. Unternehmen, die auf beiden Seiten tätig sind, profitieren ebenfalls von einer verbesserten Prüfungsaufsicht.

Mit diesen Beschlüssen wird das derzeitige Abkommen, das bis zum 31. Juli 2022 galt, um weitere sechs Jahre bis zum 31. Juli 2028 verlängert. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 31.07.22
Newsletterlauf: 30.09.22


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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