Gleichwertigkeit und Angemessenheit
Abschlussprüfung: Kommission verlängert Rahmenbedingungen für EU/USA-Zusammenarbeit
Regeln für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften in der EU
EU-Aufsichtsbehörden für Abschlussprüfungen arbeiten eng mit ihren US-Kollegen zusammen. Damit diese Zusammenarbeit fortgeführt werden kann, hat die Europäische Kommission zwei neue Entscheidungen erlassen. So wird den zuständigen US-Behörden die Gleichwertigkeit und Angemessenheit im Bereich der Abschlussprüfung für weitere sechs Jahre gewährt.
Es werden Regeln für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften in der EU und Modalitäten über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Abschlussprüfung festgelegt – insbesondere über den Austausch von für die Prüfungsaufsicht relevanten Informationen. So wird das gegenseitige Vertrauen gestärkt und die Prüfungsleistung verbessert.
Diese Entscheidungen spiegeln die gute Zusammenarbeit im Bereich der Abschlussprüfung zwischen der Securities and Exchange Commission (SEC) und dem Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) mit den EU-Behörden wider. Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsorganen trägt zu einer höheren Prüfungsqualität bei, was für die Kapitalmärkte und den Anlegerschutz wichtig ist. Unternehmen, die auf beiden Seiten tätig sind, profitieren ebenfalls von einer verbesserten Prüfungsaufsicht.
Mit diesen Beschlüssen wird das derzeitige Abkommen, das bis zum 31. Juli 2022 galt, um weitere sechs Jahre bis zum 31. Juli 2028 verlängert. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 31.07.22
Newsletterlauf: 30.09.22
Meldungen: Europäische Kommission
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Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden
Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.
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HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren
Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.
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Arzneimittel und Medizinprodukte
Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.
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Diskriminierung von Medizinprodukten
Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.
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Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren
Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.