Umsetzung des Urteils zum BKA-Gesetz
Bundeskriminalamt und die Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus
Bundesverfassungsgericht hatte in dem Urteil zwei Normen des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) für nichtig erklärt
23. Juni 2025
Um die "Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum BKA-Gesetz" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/9478) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9383). Darin schreibt die Bundesregierung, die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus seien von besonderer Bedeutung.
Das Bundesverfassungsgericht habe "im Urteil vom 20. April 2016 festgestellt, dass die Ermächtigung zum Einsatz von verdeckten Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar ist. Die derzeitige Ausgestaltung von Befugnissen genüge allerdings in verschiedener Hinsicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht".
Wie die Regierung weiter ausführt, werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von ihr respektiert und umgesetzt. Das Gericht habe in dem Urteil zwei Normen des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) für nichtig erklärt. Diese Normen seien damit nicht mehr anwendbar. Der Umfang der von der Bundesregierung für notwendig erachteten gesetzlichen Änderungen und ein Zeitplan für einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BKAG würden erst nach Abschluss der Willensbildung innerhalb der Regierung feststehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 07.10.16
Home & Newsletterlauf: 25.10.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
-
Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
-
Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
-
Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
-
Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.