Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Alles über REACH


Neues Portal REACH-Net will unabhängige Beratungsservice zum Thema REACH bieten - Prinzip der Beweislastumkehr kann zum Problem werden
Die EU-Chemikalienverordnung REACH wird das Anmelden (Registrieren), Bewerten (Evaluieren) und Zulassen (Autorisieren) von Chemikalien neu regeln


(10.04.07) – In der Europäischen Union soll der Handel mit Chemikalien möglichst sicher für Mensch und Umwelt gestaltet sein. Jedoch sind selbst über Chemikalien, die schon sehr lange und in großem Umfang produziert und gehandelt werden, kaum verlässliche Informationen über deren Gefährdungsrisiken vorhanden. Deshalb hat die EU-Kommission einen Entwurf zur Neuordnung der EU-Chemikalienpolitik ("REACH") im November 2003 sowie einen modifizierten Entwurf im Dezember 2005 vorgestellt und der EU-Umweltministerrat hat im Juni 2006 zur EU-Chemikalienverordnung REACH einen gemeinsamen Standpunkt verabschiedet.

Die EU-Chemikalienverordnung REACH regelt das Anmelden (Registrieren), Bewerten (Evaluieren) und Zulassen (Autorisieren) von Chemikalien neu. Nach dem Prinzip der Beweislastumkehr soll mit der zukünftigen EU-Chemikalienverordnung REACH die Verantwortung für die Überprüfung der Sicherheit von Chemikalien von den nationalen Behörden auf die Hersteller und Importeure übertragen werden. Diese müssen künftig darstellen, dass ihre Produkte sicher zu handhaben sind und weder die Gesundheit der Weiterverarbeiter oder der Verbraucherinnen und Verbraucher noch die Umwelt über Gebühr belasten. Dabei sollen die Hersteller und Importeure diese Chemikalien-Stoffinformationen an alle Abnehmer und die diesen nachgeschalteten Anwendern weitergeben.

Schnelle Antworten und praxiserprobte Lösungen für jedermann. Das ist das Anliegen des unabhängigen Beratungsservice "REACH-Net" (www.reach-net.com). Er will rund um die REACH-Verordnung informieren. Mit REACH-Net können Besucher kostenlos das Fachwissen und die Erfahrung von ausgewiesenen Experten der verschiedensten Fachorganisationen nutzen. So ermöglicht modernes Wissensmanagement kundenorientierten Beratungsservice zu allen Fragen rund um die REACH-Verordnung.
Beispielsweise ermöglicht das REACH-Portal eine Diskussion um Fragen wie
>> Muss jedes Tochterunternehmen eines in der EU ansässigen Unternehmens eine Vorregistrierung registrierungspflichtiger Produkte vornehmen?
>> Welche Verpflichtungen treffen Hersteller und Importeure, die nach Abschluss des Registrierungsverfahrens Stoffe in Verkehr bringen?
>> Welche Folgen wird REACH für Nutzer von speziell hergestellten Lacken (Custom Made) haben?

Zum Informationsangebot gehören u.a. nationale und europäische Helpdesks und Stellungnahmen verschiedener Organisationen sowie – teilweise auch kostenbehaftete - Beratungs- und Seminarangebote zur neuen EU-Chemikalienpolitik bzw. der REACH-Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe im Europäischen Wirtschaftsraum.
Es finden sich dort zum Beispiel:
>> Gefahrstoff-Datenbanken
>> Sicherheitsdatenblätter
>> Ersatzstoffe / Ersatzverfahren
Verantwortlich für REACH-Net ist das Institut ASER e.V. an der Bergischen Universität Wuppertal, Corneliusstraße 31, 42329 Wuppertal, Tel.: (0202) 731000, Fax: (0202) 731184, www.institut-aser.de
(ASER: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen