10.01.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem im Steuerberatungsgesetz (StBerG) neu geregelt werden soll, wer in beschränktem Umfang zur Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten befugt ist.
Herkunftsnachweise für erneuerbare Energien dienen dazu, dem Stromkunden im Rahmen der Stromkennzeichnung einen rechts- und manipulationssicheren Nachweis der Produkteigenschaft erneuerbare Energie zu garantieren.



10.01.24 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem im Steuerberatungsgesetz (StBerG) neu geregelt werden soll, wer in beschränktem Umfang zur Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten befugt ist. Die Befugnis von Lohnsteuerhilfevereinen sollen gesondert geregelt werden. Handlungsbedarf bestehe, "nachdem die Europäische Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018/2171 die Auffassung vertreten hat, dass die im StBerG vorgesehenen Ausnahmen von der Beschränkung der Erbringung von Hilfeleistung in Steuersachen unsystematisch und inkohärent seien", erklärt die Bundesregierung. Mit ihrem Gesetzentwurf "sollen Berufs- und Interessenvereinigungen und genossenschaftliche Prüfverbände sowie Spediteure und sonstige Zollvertreter unter niedrigschwelligen Voraussetzungen (weiterhin) geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen erbringen dürfen", schreibt sie weiter.

10.01.24 - Regierung verteidigt europäische Lieferketten-Initiative
Die Deutsche Bundesregierung begrüßt ausdrücklich eine europäische Regelung der Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence, CSDD). Die Beratungen innerhalb der Regierung über eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Kommission seien aber derzeit noch nicht abgeschlossen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. "Ziel der Bundesregierung ist es, gemäß Koalitionsvertrag und basierend auf den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP), die Menschenrechte und Umwelt entlang der Wertschöpfungskette wirksam zu schützen und dabei auch insbesondere kleine und mittlere Unternehmen nicht zu überfordern", schreibt die Regierung.

10.01.24 - Stromlieferanten sind verpflichtet, den Stromkunden eine Stromkennzeichnung auszuweisen
Herkunftsnachweise für erneuerbare Energien dienen dazu, dem Stromkunden im Rahmen der Stromkennzeichnung einen rechts- und manipulationssicheren Nachweis der Produkteigenschaft erneuerbare Energie zu garantieren. Stromlieferanten sind verpflichtet, den Stromkunden eine Stromkennzeichnung auszuweisen. Diese liefert Informationen über den Energieträgermix des bezogenen Stroms. Die Kennzeichnung "Erneuerbare Energie mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG" darf der Stromlieferant in der Stromkennzeichnung nur ausweisen, wenn er dafür Herkunftsnachweise entwertet hat. Herkunftsnachweise dürfen innerhalb der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum unabhängig vom zugrunde liegenden Strom gehandelt werden. So lautet die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu "Herkunftsnachweisen für sogenannte erneuerbare Energien".


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