Konzept des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG)
Regierung verteidigt europäische Lieferketten-Initiative
Trilog-Verhandlungen zu einer Wertschöpfungskettenrichtlinie für die Europäische Union
Die Deutsche Bundesregierung begrüßt ausdrücklich eine europäische Regelung der Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence, CSDD). Die Beratungen innerhalb der Regierung über eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Kommission seien aber derzeit noch nicht abgeschlossen, heißt es in einer Antwort (20/8510) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/8111) der CDU/CSU-Fraktion. "Ziel der Bundesregierung ist es, gemäß Koalitionsvertrag und basierend auf den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP), die Menschenrechte und Umwelt entlang der Wertschöpfungskette wirksam zu schützen und dabei auch insbesondere kleine und mittlere Unternehmen nicht zu überfordern", schreibt die Regierung.
Sie betont weiter, dass das Konzept des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG), das deutsche Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer Lieferkette verpflichtet, nicht mit jenem der CSDD vergleichbar sei. So stelle ersteres allein auf die Mitarbeiterzahl ab, während die europäische Vorlage auf eine Kombination von Mitarbeiterzahl und Umsatz abziele.
Die Sorge der Unionsfraktion, dass künftig pauschal auch alle Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern stärker verpflichtet werden sollen, sei also unbegründet. Denn zwar sei auf europäischer Ebene von Unternehmen ab 250 Mitarbeitern die Rede, dies aber nur, wenn diese einen Mindestumsatz von 40 Millionen Euro vorweisen und die Hälfte davon in Risikosektoren erwirtschaftet wird, erläutert die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 21.10.23
Newsletterlauf: 10.01.24
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.