Konzept des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG)
Regierung verteidigt europäische Lieferketten-Initiative
Trilog-Verhandlungen zu einer Wertschöpfungskettenrichtlinie für die Europäische Union
Die Deutsche Bundesregierung begrüßt ausdrücklich eine europäische Regelung der Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence, CSDD). Die Beratungen innerhalb der Regierung über eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Kommission seien aber derzeit noch nicht abgeschlossen, heißt es in einer Antwort (20/8510) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/8111) der CDU/CSU-Fraktion. "Ziel der Bundesregierung ist es, gemäß Koalitionsvertrag und basierend auf den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP), die Menschenrechte und Umwelt entlang der Wertschöpfungskette wirksam zu schützen und dabei auch insbesondere kleine und mittlere Unternehmen nicht zu überfordern", schreibt die Regierung.
Sie betont weiter, dass das Konzept des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG), das deutsche Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer Lieferkette verpflichtet, nicht mit jenem der CSDD vergleichbar sei. So stelle ersteres allein auf die Mitarbeiterzahl ab, während die europäische Vorlage auf eine Kombination von Mitarbeiterzahl und Umsatz abziele.
Die Sorge der Unionsfraktion, dass künftig pauschal auch alle Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern stärker verpflichtet werden sollen, sei also unbegründet. Denn zwar sei auf europäischer Ebene von Unternehmen ab 250 Mitarbeitern die Rede, dies aber nur, wenn diese einen Mindestumsatz von 40 Millionen Euro vorweisen und die Hälfte davon in Risikosektoren erwirtschaftet wird, erläutert die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 21.10.23
Newsletterlauf: 10.01.24
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.