Herkunftsnachweise für erneuerbare Energien
Stromlieferanten sind verpflichtet, den Stromkunden eine Stromkennzeichnung auszuweisen
Die Kennzeichnung "Erneuerbare Energie mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG" darf der Stromlieferant in der Stromkennzeichnung nur ausweisen, wenn er dafür Herkunftsnachweise entwertet hat
Herkunftsnachweise für erneuerbare Energien dienen dazu, dem Stromkunden im Rahmen der Stromkennzeichnung einen rechts- und manipulationssicheren Nachweis der Produkteigenschaft erneuerbare Energie zu garantieren. Stromlieferanten sind verpflichtet, den Stromkunden eine Stromkennzeichnung auszuweisen. Diese liefert Informationen über den Energieträgermix des bezogenen Stroms.
Die Kennzeichnung "Erneuerbare Energie mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG" darf der Stromlieferant in der Stromkennzeichnung nur ausweisen, wenn er dafür Herkunftsnachweise entwertet hat. Herkunftsnachweise dürfen innerhalb der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum unabhängig vom zugrunde liegenden Strom gehandelt werden. So lautet die Antwort der Bundesregierung (20/8516) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/8302) zu "Herkunftsnachweisen für sogenannte erneuerbare Energien".
In ihrer Antwort führt die Regierung ferner aus, dass für die Bewerbung eines Produktes oder Unternehmens als "klimaneutral" in Deutschland insbesondere die Vorgaben des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb zu beachten sei, welches kein ausdrückliches Verbot für entsprechende Werbeaussagen enthalte. Auf europäischer Ebene würden derzeit jedoch zwei Richtlinien verhandelt, die explizit Werbung mit Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen regulieren sollen.
Zudem teilt die Regierung mit: Unternehmen verwendeten die Stromkennzeichnung auch für die Angabe ihrer Treibhausgasemissionen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und in umweltbezogenen Werbeaussagen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 21.10.23
Newsletterlauf: 10.01.24
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).