Herkunftsnachweise für erneuerbare Energien
Stromlieferanten sind verpflichtet, den Stromkunden eine Stromkennzeichnung auszuweisen
Die Kennzeichnung "Erneuerbare Energie mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG" darf der Stromlieferant in der Stromkennzeichnung nur ausweisen, wenn er dafür Herkunftsnachweise entwertet hat
13. Juni 2025
Herkunftsnachweise für erneuerbare Energien dienen dazu, dem Stromkunden im Rahmen der Stromkennzeichnung einen rechts- und manipulationssicheren Nachweis der Produkteigenschaft erneuerbare Energie zu garantieren. Stromlieferanten sind verpflichtet, den Stromkunden eine Stromkennzeichnung auszuweisen. Diese liefert Informationen über den Energieträgermix des bezogenen Stroms.
Die Kennzeichnung "Erneuerbare Energie mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG" darf der Stromlieferant in der Stromkennzeichnung nur ausweisen, wenn er dafür Herkunftsnachweise entwertet hat. Herkunftsnachweise dürfen innerhalb der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum unabhängig vom zugrunde liegenden Strom gehandelt werden. So lautet die Antwort der Bundesregierung (20/8516) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/8302) zu "Herkunftsnachweisen für sogenannte erneuerbare Energien".
In ihrer Antwort führt die Regierung ferner aus, dass für die Bewerbung eines Produktes oder Unternehmens als "klimaneutral" in Deutschland insbesondere die Vorgaben des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb zu beachten sei, welches kein ausdrückliches Verbot für entsprechende Werbeaussagen enthalte. Auf europäischer Ebene würden derzeit jedoch zwei Richtlinien verhandelt, die explizit Werbung mit Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen regulieren sollen.
Zudem teilt die Regierung mit: Unternehmen verwendeten die Stromkennzeichnung auch für die Angabe ihrer Treibhausgasemissionen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und in umweltbezogenen Werbeaussagen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 21.10.23
Newsletterlauf: 10.01.24
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.