Digitalisierungsschub im Prinzip begrüßt


Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG)
Digitalisierung der Verwaltung und der Beschleunigung von Planungsverfahren



Durchweg Zustimmung zur Fortschreibung des Digitalisierungsschubs in der Verwaltung, wie er während der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht worden war: Dies zeigte sich - bei einer Reihe kritischer Anmerkungen im Detail - bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Grundlage war ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften" (20/8299). Danach sollen bewährte Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) vom 20. Mai 2020 in modifizierter Form in das Verwaltungsverfahrensgesetz übernommen werden.

Katharina Goldberg (Helmut-Schmidt-Universität Hamburg) befand, die vorgesehene Überführung digitaler Prozesse von einem zeitlich begrenzten geltenden Gesetz in das Verwaltungsverfahrensgesetz sei grundsätzlich zu begrüßen. Sie verband dies mit Fragen. So müsse die Möglichkeit erhalten bleiben, Erklärungen zur Niederschrift abzugeben - mit Blick auf Personen, die sich weder schriftlich noch elektronisch äußern möchten oder können.

Gisela Meister-Scheufelen (Universität Potsdam) meinte, es sei sehr zu begrüßen, dass der Bundestag die wichtigen Themen der Digitalisierung der Verwaltung und der Beschleunigung von Planungsverfahren jetzt legislativ umsetzen wolle. Der Gesetzentwurf weise jedoch mehrere Qualitätsmängel auf. Er müsse überarbeitet werden. Sie beklagte eine unnötige Eile beim Gesetzgebungsverfahren.

Klaus Ritgen (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) schlug in dieselbe Kerbe: Er mahnte die Rückkehr zu einem Gesetzgebungsverfahren an, in dessen Rahmen ein ausreichend bemessener Zeitraum zur Beteiligung der Kommunen zur Verfügung gestellt werden solle. Er begrüßte, dass die Digitalisierung weiter befördert werden solle. Die Rückmeldungen aus der kommunalen Praxis zum Plansicherstellungsgesetz seien zum größten Teil positiv gewesen, weshalb keine Bedenken gegen eine dauerhafte Regelung bestünden.

Robert Seegmüller (Richter am Bundesverwaltungsgericht und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin) erklärte, der Gesetzentwurf erreiche zwar sei Ziel, mehr digitale Kommunikation mit und von den Behörden zu ermöglichen. Er leide aber darunter, dass es sich lediglich um eine weitere Insellösung für einen Teilbereich des Rechts handle. Sein Vorschlag: die Geltungsdauer des Plansicherstellungsgesetzes verlängern und die gewonnene Zeit für die Entwicklung und Umsetzung eines klaren, einfachen und für alle Bereiche des Rechts geltenden digitalen Kommunikationskonzepts nutzen.

Alexander Tischbirek (Universität Regensburg) wertete den Gesetzentwurf als wichtigen Zwischenschritt für eine Konsolidierung und Verstetigung der Verwaltungsdigitalisierung, wie sie zuletzt durch das Plansicherstellungsgesetz erreicht worden sei. Dieser Zwischenschritt mache weitere Reformbemühungen bei der Digitalisierung der Verwaltungsverfahren nicht obsolet.

Barbara Weiser (Caritasverband für die Diözese Osnabrück) konzentrierte sich auf Regelungen zur Entfristung der Beschäftigungsduldung bezogen auf Asylsuchende und Personen mit einer Duldung. Dies sei ausdrücklich zu begrüßen, da so verhindert werden könne, dass Personen, die sich erfolgreich n den Arbeitsmarkt integriert haben, ausreisen müssten.

Tom Witschas (Unabhängiges Institut für Umweltfragen) sagte, die digitale Öffentlichkeitsbeteiligung könne nun unter Bezugnahme auf die Erfahrungen mit dem Plansicherstellungsgesetz zukunftsgerichtet ausgestaltet werden. Doch der Gesetzentwurf sei zu zögerlich und schöpfe den heute schon vorhandenen Werkzeugkasten der digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ansatzweise aus.

Verena Wolf (Verband der Chemischen Industrie, Landesverband Nord) legte ein Augenmerk auf den Schutz von Daten und Informationen im Kontext von Industrieanlagen und Unternehmensinnovationen. Dem müsse mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Es müsse bei Genehmigungsverfahren und der Auslegung von Unterlagen - künftig auch im Internet - der weltweite und unbegrenzte Zugriff auf sensible Informationen und Dokumente verhindert werden.

Jan Ziekow (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer) verwies darauf, dass die Auslegung von Unterlagen im Internet obligatorisch werden solle. Zusätzlich müsse es auch an ein oder zwei Orten eine Auslegung von Unterlagen geben für eine Bevölkerungsgruppe ohne digitale Zugänge. Der mit dem Plansicherungsgesetz eingesetzte Digitalisierungsschub werde mit dem Gesetzentwurf klug und mit Augenmaß umgesetzt. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 21.10.23
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