16.03.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über bestimmte Gesetze und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu informieren
Das Bundeskartellamt hat Geldbußen wegen verbotener Gebietsabsprachen bei Flüssiggas in Höhe von insgesamt ca. 195.000 Euro verhängt



16.03.20 - Uber-App: Gesetz schützt die Pfründe der Taxi-Innungen zu Lasten der Verbraucher
Zum Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main über die Fahrdienstvermittlung durch die Uber-App erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Das Verbot der Fahrdienstvermittlung per Uber-App zeigt: Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes ist mehr als überfällig. Das Gesetz stammt aus einer Zeit, als es neben Privat-Pkw und Bussen und Bahnen allein das Taxi für die persönliche Mobilität gab und das Smartphone nicht einmal erfunden war. Das Gesetz schützt die Pfründe der Taxi-Innungen zu Lasten der Verbraucher."

16.03.20 - Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über bestimmte Gesetze und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu informieren. Das heißt, dass sie dafür immer aktuelle Aushänge vorweisen müssen. Und in der Gesetzgebung ist gerade viel in Bewegung. Derzeit gibt es einige Gesetzesverfahren, die Auswirkungen auf die Gesetze und Vorschriften, die im Aushangbuch "Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften" abgedruckt sind, haben. Mitte Juli 2019 sind bereits Änderungen bei der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und im Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Rahmen des "Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialmissbrauch") in Kraft getreten.

16.03.20 - Kartellverfahren gegen freie Flüssiggasanbieter mit Geldbußen abgeschlossen
Das Bundeskartellamt hat Geldbußen wegen verbotener Gebietsabsprachen bei Flüssiggas in Höhe von insgesamt ca. 195.000 Euro gegen die Unternehmen BHG Agrarhandelsgesellschaft mbH & Co. KG (BHG), H&H Flüssiggas GmbH (H&H), OSTSEE und MV GAS Flüssiggasvertrieb GmbH (Ostseegas) und Top Gas Flüssiggas Handel GmbH (Top Gas) verhängt. Die Gebietsabsprachen beziehen sich auf den Zeitraum von November 2006 bis Juli 2016. Das Verfahren geht auf einen Bonusantrag der Dr. Ulrich Fuchs GmbH & Co. KG (Fuchsgas) aus dem April 2016 zurück; der Fuchsgas wurde die Geldbuße deshalb erlassen. Das Flüssiggasunternehmen ist seit März 2016 eine Tochtergesellschaft der Propan Rheingas GmbH & Co. KG.


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