Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Gebietsabsprachen sind klare Kartellabsprachen


Kartellverfahren gegen freie Flüssiggasanbieter mit Geldbußen abgeschlossen
Die Unternehmen BHG und Ostseegas haben einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt



Das Bundeskartellamt hat Geldbußen wegen verbotener Gebietsabsprachen bei Flüssiggas in Höhe von insgesamt ca. 195.000 Euro gegen die Unternehmen BHG Agrarhandelsgesellschaft mbH & Co. KG (BHG), H&H Flüssiggas GmbH (H&H), OSTSEE und MV GAS Flüssiggasvertrieb GmbH (Ostseegas) und Top Gas Flüssiggas Handel GmbH (Top Gas) verhängt. Die Gebietsabsprachen beziehen sich auf den Zeitraum von November 2006 bis Juli 2016.

Das Verfahren geht auf einen Bonusantrag der Dr. Ulrich Fuchs GmbH & Co. KG (Fuchsgas) aus dem April 2016 zurück; der Fuchsgas wurde die Geldbuße deshalb erlassen. Das Flüssiggasunternehmen ist seit März 2016 eine Tochtergesellschaft der Propan Rheingas GmbH & Co. KG.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Gebietsabsprachen sind klare Kartellabsprachen. Die Geldbußen sind im vorliegenden Fall gleichwohl sehr moderat, da die Auswirkungen auf den Markt für Flüssiggas in Deutschland angesichts der sehr kleinen Marktanteile der beteiligten Unternehmen gering waren. Das Bundeskartellamt hat deshalb auch von der Festsetzung einer Geldbuße gegen persönlich Betroffene, d.h. einzelne Manager der Unternehmen, abgesehen."

Die Höhe der Geldbußen richtet sich nach der Schwere und der Dauer der Tat. Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird der Bußgeldrahmen nach oben mit 10 Prozent des Gesamtumsatzes des Unternehmens begrenzt. Außerdem spielt der sogenannte kartellbefangene Umsatz, also der Umsatz mit den Produkten, die tatsächlich Gegenstand der Absprache waren, eine wichtige Rolle.

Die Unternehmen BHG und Ostseegas haben einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt. Die beiden an sie gerichteten Bußgeldbescheide sind bereits rechtskräftig. Die Geldbußen gegen H&H und Topgas sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die betreffenden Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 05.01.20
Newsletterlauf: 16.03.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

  • 50+1-Verfahren - Verfahrensstand

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der sogenannten 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die in dem Verfahren Beigeladenen über den Stand des Verfahrens sowie die nächsten Schritte informiert.

  • Bedenkliche Praktiken wirksam beenden

    In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet. Das Bundeskartellamt hat sich an Fahrzeughersteller und Wettbewerber Googles gewandt, um ihre Einschätzung zu diesen Vorschlägen und weitere Informationen insbesondere zu technischen Fragestellungen zu erhalten.

  • Rethmann-Gruppe deutlicher Marktführer

    In vielen Bereichen der Entsorgungswirtschaft sind die Unternehmen der Rethmann-Gruppe sowohl bundesweit als auch in mehreren Bundesländern Marktführer mit beachtlichen Marktanteilen und einem großen Abstand zu konkurrierenden Unternehmen.

  • Kartellrecht & Kartellverfolgung

    Das Bundeskartellamt veröffentlichte seinen Jahresrückblick 2023. Darunter fallen die Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Meta / Facebook und Microsoft, verhängte rund 2,8 Mio. Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen, die Verarbeitung von rund 100 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen und die Prüfung von rund 800 Zusammenschlüssen von Unternehmen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen