17.03.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Wird eine Durchsuchungsanordnung aufgehoben, hat das Finanzgericht (FG) die Rechtswidrigkeit der im Rahmen der Durchsuchung durchgeführten Sachpfändung auf Antrag festzustellen
Die Europäische Kommission hat die vorläufige Einigung begrüßt, die das Europäische Parlament und der Rat in Straßburg über die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie erzielt haben



17.03.20 - Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses macht Sachpfändung rechtswidrig
Wird eine Durchsuchungsanordnung aufgehoben, hat das Finanzgericht (FG) die Rechtswidrigkeit der im Rahmen der Durchsuchung durchgeführten Sachpfändung auf Antrag festzustellen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 15.10.2019 - VII R 6/18 entschieden. Die Entscheidung stärkt die Rechte der von Vollstreckungsmaßnahmen betroffenen Schuldner. Im Streitfall ließen Vollziehungsbeamte des Finanzamts die Hintertüre zur Garage des Klägers in Gegenwart der Polizei durch einen Schlüsseldienst öffnen. Die leitende Vollziehungsbeamtin pfän­dete dort einen PKW durch Anbringung von je einem Pfandzeichen an Heckscheibe und Tür und Wegnahme der Kennzeichen sowie ein gleichfalls in der Garage geparktes Motorrad durch Anbringung eines Pfandzeichens auf dem Tacho.

17.03.20 - Rat und Parlament vorläufig einig über neue Trinkwasserrichtlinie
Die Europäische Kommission hat die vorläufige Einigung begrüßt, die das Europäische Parlament und der Rat in Straßburg über die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie erzielt haben. Die Einigung beruht auf dem Vorschlag, den die Kommission im Februar 2018 als direkte Reaktion auf die Europäische Bürgerinitiative Right2Water angenommen hat. Sie zielt darauf ab, die Qualität des Trinkwassers und den Zugang zu diesem zu verbessern und für bessere Informationen darüber zu sorgen.

17.03.20 - Mehrheit der Berufstätigen wünscht Weiterbildung, Altersvorsorge und gute Arbeitsatmosphäre
Lebenslanges Lernen, Absicherung im Alter und flexibles Arbeiten: Mitarbeiter stellen an Arbeitgeber steigende Ansprüche. Jeweils drei Viertel der Berufstätigen erwarten, dass das Unternehmen, für das sie arbeiten, Weiterbildungsmaßnahmen (73 Prozent) und betriebliche Zusatzleistungen zur Altersvorsorge (73 Prozent) anbietet. Auf der Wunschliste an dritter Stelle steht eine lockere Arbeitsatmosphäre mit Gemeinschaftsgefühl (71 Prozent). Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 1.002 Berufstätigen in Deutschland zwischen 16 und 65 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. "New Work ist das Schlagwort für die Zukunft der Arbeit. Die meisten Berufstätigen geben sich nicht mehr allein damit zufrieden, Karriere zu machen und Geld zu verdienen, sondern stellen den Wunsch nach Selbstverwirklichung und einer ausgewogenen Work-Life-Balance in den Vordergrund", sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.


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