Uber-App: Gesetz schützt die Pfründe der Taxi-Innungen zu Lasten der Verbraucher Beifall von der Taxi-Lobby, die Zeche zahlen aber die Kunden mit einem eingeschränkten und teureren Mobilitätsangebot
Zum Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main über die Fahrdienstvermittlung durch die Uber-App erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
"Das Verbot der Fahrdienstvermittlung per Uber-App zeigt: Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes ist mehr als überfällig. Das Gesetz stammt aus einer Zeit, als es neben Privat-Pkw und Bussen und Bahnen allein das Taxi für die persönliche Mobilität gab und das Smartphone nicht einmal erfunden war. Das Gesetz schützt die Pfründe der Taxi-Innungen zu Lasten der Verbraucher. Leidtragende sind die Fahrgäste. Heute ermöglichen digitale Technologien eine individuelle und umweltfreundliche Mobilität mit Hilfe verschiedenster Verkehrsmittel, vom Leihfahrrad über den E-Scooter bis hin zu Car- und Ride-Sharing. Es geht nicht um ein einzelnes Unternehmen, es geht um eine ganze Branche und die Frage, wie wir morgen eine klimafreundliche und zugleich komfortable und bezahlbare Mobilität in unseren Städten und auf dem Land organisieren wollen.
Wir sollten neue Mobilitätsdienste und digitale Plattformen, die sie anbieten, unterstützen und aufhören, ihnen Steine in den Weg zu legen. Zwei Drittel der Bundesbürger sehen Fahrdienste als eine wichtige Ergänzung zum bestehenden Mobilitätsangebot. Gesetze müssen angesichts sich verändernder Realitäten regelmäßig überprüft und wo notwendig angepasst werden – und dürfen nicht dazu dienen, neue Wettbewerber vom Markt fernzuhalten. Dafür gibt es zwar Beifall von der Taxi-Lobby, die Zeche zahlen aber die Kunden mit einem eingeschränkten und teureren Mobilitätsangebot." (Bitkom: ra)
eingetragen: 05.03.20 Newsletterlauf: 16.03.20
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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