Grüne fordern Lieferkettengesetz
Lieferkettengesetz gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in internationalen Lieferketten
Bei Verstößen müsse es wirksame Sanktionen geben
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in einem Antrag (19/16061) auf, ein Lieferkettengesetz gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in internationalen Lieferketten vorzulegen. Unternehmen sollten darin zu einer fortlaufenden, umwelt- und menschenrechtsbezogenen Risikoanalyse, geeigneten Präventionsmaßnahmen sowie wirksamen Abhilfemaßnahmen bei Menschenrechtsverstößen und negativen Auswirkungen auf die Umwelt verpflichtet werden. Außerdem sollten die zivilrechtlichen Klagemöglichkeiten für Opfer verbessert und kollektive Klagemöglichkeiten geschaffen werden. Bei Verstößen müsse es wirksame Sanktionen geben.
Unternehmen trügen gesellschaftliche Verantwortung, die weit über die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erfüllung von Renditeerwartungen hinausgehe, heißt es in der Begründung. Auch wenn sich viele Unternehmen durchaus bemühten, gesetzestreu zu wirtschaften und Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten, komme es in Deutschland aber auch in den internationalen Lieferketten, immer wieder zu Rechtsverstößen.
Die am 16. Juni 2011 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verabschiedeten "Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte" können nach Ansicht der Antragsteller nur mit einem "klaren rechtlichen Rahmen für die ökologischen und menschenrechtlichen Auswirkungen von transnationalen Aktivitäten von Unternehmen" konsequent umgesetzt werden. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 05.01.20
Newsletterlauf: 13.03.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
-
FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem
Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.
-
Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
-
Provisionsverbot noch nicht absehbar
Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.