Legal Tech in der Inkassoreform
Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Die Deutsche Bundesregierung wird weiterhin die im Kontext von "Legal-Tech"-Angeboten ergehenden gerichtlichen Entscheidungen sowie die Praxis der Verwaltungsbehörden bei den Zulassungen von "Legal-Tech"-Anbietern beobachten und insbesondere im Hinblick darauf bewerten, ob sich aus ihnen die Erforderlichkeit von Rechtsänderungen ergibt. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/15671) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15304). Die Abgeordneten hatten sich nach möglichen Auswirkungen eines als Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vorliegenden Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht erkundigt.
Wie es in der Antwort weiter heißt, hat das Justizministerium zur Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken ein Gutachten des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) eingeholt und Gespräche mit verschiedenen Beteiligten geführt und Schreiben erhalten. Diese werden in der Antwort aufgelistet. Nahezu sämtliche Teile des Referentenentwurfs beruhten im Ausgangspunkt auf Anregungen, die dem Ministerium durch das Gutachten des iff und die aufgeführten Schreiben und Gespräche übermittelt wurden. Die konkrete Zuordnung von einzelnen Anregungen zu den Regelungsvorschlägen sei nicht möglich.
In der Anfrage heißt es unter anderem, problematisch sei nach Auffassung der Fragesteller die Tatsache, dass viele Legal-Tech-Unternehmen als Inkassounternehmen zugelassen sind und daher von den Regelungen im Referentenentwurf unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, wodurch die Gefahr bestehe, dass diese im Rahmen ihrer Arbeit unnötigerweise belastet oder eingeschränkt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 05.01.20
Newsletterlauf: 13.03.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.