13.03.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Verbraucherzentrale gibt Anregungen zu ethischen und ökologischen Geldanlagen
Behandlungsleistungen von Privatkrankenhäusern unabhängig von sozialversicherungsrechtlichen Zulassungen können umsatzsteuerfrei sein



13.03.15 - Steuerfreie Heilbehandlungen durch Privatkrankenhäuser
Mit Urteil vom 23. Oktober 2014 V R 20/14 hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass Behandlungsleistungen von Privatkrankenhäusern unabhängig von sozialversicherungsrechtlichen Zulassungen umsatzsteuerfrei sein können. Die Entscheidung hat große Bedeutung für die Betreiber privater Krankenhäuser. Deren Leistungen sind nach den Regelungen des nationalen Rechts (§ 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. aa des Umsatzsteuergesetzes) nur steuerfrei, wenn es sich um eine Hochschulklinik, ein in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommenes Krankenhaus oder um ein Krankenhaus handelt, das über einen Versorgungsvertrag mit den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen verfügt.

13.03.15 - BFH ist der Vorinstanz gefolgt, die auch einen Kellerraum, soweit er - wie im Urteilsfall - in die häusliche Sphäre eingebunden ist, als häusliches Arbeitszimmer anerkannt hat
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hatte sich im Urteil vom 11. November 2014 VIII R 3/12 mit der Frage zu befassen, ob Aufwendungen für ein im Keller gelegenes häusliches Arbeitszimmer in voller Höhe als Betriebsausgaben bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit abzuziehen sind, wenn der Kläger neben Einkünften aus dieser Tätigkeit Versorgungsbezüge als Pensionär bezieht; weiter war streitig, wie der Flächenschlüssel für die auf das Arbeitszimmer entfallenden Gebäudekosten zu berechnen ist.

13.03.15 - vzbv klagte vor dem Landgericht Mainz: LBS darf Nachbarn nicht über Immobilien ausforschen
Die LBS Immobilien GmbH darf Verbraucher nicht ohne deren vorheriges Einverständnis anrufen, um die Daten möglicher Immobilieninteressenten zu erfragen. Auch Anschreiben mit der Aufforderung, eine mit persönlichen Daten Dritter ausgefüllte Antwortkarte zu übersenden, dürfen nicht verschickt werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte dieses Vorgehen der Wohnimmobilienvermittlung beanstandet.

13.03.15 - Regeln für eine gute Orientierung und einen effektiven Anlegerschutz
Das Verbraucherinteresse an ethischen und ökologischen Geldanlagen steigt. Das Angebot ist vielfältig und die Versprechungen der Anbieter verheißungsvoll. Doch wie können sich Verbraucher auf dem unübersichtlichen Markt orientieren? Welche Rahmenbedingungen sind notwendig? Die Tagung "Geld rettet die Welt?" der Verbraucherzentrale Bremen und des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gab Antworten und Anregungen.

13.03.15 - Compliance-Anforderungen an Kreditinstitute gemäß den aktuellen MaRisk: Inhalt und Prüfung durch die Interne Revision
Die Anforderung, eine eigenständige Compliance-Funktion zu etablieren, wurde für Kreditinstitute im Rahmen der 4. MaRisk-Novelle formuliert. Bei der Compliance-Funktion handelt es sich um eine so genannte "Besondere Funktion", die in der Hierarchie der MaRisk auf gleicher Ebene wie die Interne Revision und das Risikocontrolling angesiedelt ist. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Anforderungen und sich ergebende Prüfungserfordernisse der Internen Revision.


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