12.03.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Deutsche Ethikrat diskutierte über den Drahtseilakt zwischen überflüssiger Medikalisierung und notwendiger Therapie
Verhandlung über Vorschlag zur Novellierung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie



12.03.15 - Bundesagentur für Arbeit (BA) fördere nicht eine Vermittlung von Arbeitslosen in Zeitarbeitsverhältnisse
Die Deutsche Bundesregierung widerspricht der Behauptung, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Vermittlung von Arbeitslosen in Zeitarbeitsverhältnisse besonders fördert. Das unterstreicht sie in ihrer Antwort (18/4022) auf eine Kleine Anfrage (18/3879) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin heißt es, dass die BA darauf hinzuwirken habe, dass auch Arbeitgeber aus der Zeitarbeitsbranche geeignete Arbeitnehmer erhalten.

12.03.15 - Neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie birgt erhebliche Gefahren für den Datenschutz
Derzeit verhandeln EU-Kommission, Rat und Europaparlament über einen Vorschlag zur Novellierung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie. Zahlungsdienste sind Dienstleister, die für Online-Verkäufer den Zahlungseinzug regeln. Nach dem Richtlinien-Entwurf soll künftig die Zahlung bei Einschaltung eines Zahlungsdienstleisters nicht mehr ausschließlich zwischen Kunde und Bank erfolgen, sondern über den Zahlungsdienstleister.

12.03.15 - Stichwort Disease-Mongering: Normale Prozesse des Lebens werden als medizinisches Problem definiert
Burnout, chronische Migräne, Wechseljahre des Mannes – werden mit diesen Beschwerdebildern tatsächlich Krankheiten erfasst oder neue Krankheiten frei erfunden? Werden soziale Probleme zu Krankheiten umgedeutet? Über den Drahtseilakt zwischen überflüssiger Medikalisierung und notwendiger Therapie diskutierte der Deutsche Ethikrat am 25. Februar 2015 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung der Reihe "Forum Bioethik" in Berlin.

12.03.15 - Bonuszahlungen trotz Fehlen vertraglich vorgesehener Zielvereinbarung
Das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) hat mit Urteil vom 17.07.2014 einen in der Praxis häufiger anzutreffenden Fall entschieden. Danach stehen dem Arbeitnehmer regelmäßig 100 Prozent der möglichen Bonuszahlungen zu, wenn der Arbeitgeber die vertraglich vorgesehene Zielvereinbarung nicht abschließt und unwirksame Kündigungen ausspricht. Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des Agad Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. aus Essen, rät, aus Arbeitgebersicht diesen Punkt unbedingt zu beachten.

12.03.15 - Bei der Prüfung von Informationstechnologie kann die Anwendung verschiedener Prüfungsstandards erforderlich sein
Auch wenn Standards für die Interne Revision im Allgemeinen nicht rechtlich bindend sind, ist es meist doch ratsam, sie zu berücksichtigen. Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe. Zum einen sind die Standards in Zusammenarbeit vieler erfahrener Auditoren entstanden und durch einen mehrfachen Anhörungszyklus gelaufen, der eine Mindestqualität sicherstellt. Zum anderen ist es im Allgemeinen nur dann möglich, eine Bestätigung der Qualität der Innenrevision zu erhalten, z. B. im Rahmen eines Quality Assessments nach den Regelungen des DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision e.V., wenn sich diese an bekannte Standards hält.


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