Zwischenbericht zu De-Mail-Diensten
De-Mail: Es soll beobachtet werden, ob gegebenenfalls Anpassungs- oder Ergänzungsbedarf bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für die neuen Dienste besteht
Erforderliche Änderungen aus den Arbeiten zur Digitalen Agenda und zur eIDAS-VO könnten einfließen
(11.03.15) – Die Deutsche Bundesregierung will bis Ende 2016 einen "fortführenden Bericht zu erforderlichen Weiterentwicklungen bei De-Mail" vorlegen. Dies kündigt sie in ihrem als Unterrichtung vorliegenden Zwischenbericht nach Artikel 4 des Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten (18/4042) an. Danach soll sie die Entwicklung der De-Mail-Dienste beobachten und darlegen, "ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen Anpassungs- oder Ergänzungsbedarf bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für die neuen Dienste und bei den Vorschriften über die elektronische Zustellung besteht". Darüber soll sie dem Gesetzespassus zufolge dem Bundestag spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht vorlegen.
Wie aus der Unterrichtung hervorgeht, liegen aufgrund der Verzögerung bei der Einführung von De-Mail zum jetzigen Zeitpunkt noch zu geringe Erfahrungswerte und Daten vor, "um die durch den Bericht zu bewertenden Fragen angemessen beantworten zu können".
Zum anderen ergäben sich aus der anstehenden Umsetzung der Digitalen Agenda und den bis Mitte 2016 abzustimmenden Durchführungsrechtakten zur EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-VO) voraussichtlich weitere Anpassungs- und Ergänzungsbedarfe. Wie die Regierung weiter schreibt, können in den Bericht, den sie bis Ende kommenden Jahres vorlegen will, die "dann vorliegenden drei Jahre Erfahrungen mit De-Mail-Diensten im Markt" sowie erforderliche Änderungen aus den Arbeiten zur Digitalen Agenda und zur eIDAS-VO einfließen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.