14.10.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Werkverträge sollten nur noch dann zulässig sein, wenn dafür der gleiche Lohn gezahlt wird, wie den im Betrieb des Auftraggebers fest angestellten Arbeitnehmern
IT-Verantwortliche in Unternehmen und Verwaltung sind unzufrieden mit der Förderung der Digitalisierung in Deutschland



14.10.14 - Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Nachbesserungsbedarf sieht Christine Lüders im Gleichstellungsgesetz auch für das Bildungswesen
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, fordert Nachbesserungen am Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG). Lüders stellte dem Familienausschuss die Ergebnisse und Empfehlungen aus dem Ersten und Zweiten Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (17/4325, 17/14400) vor. Nach Ansicht Lüders´ schützt das AGG nicht ausreichend vor sogenannten mehrdimensionalen Benachteiligungen und vor Diskriminierungen im Bildungsbereich. Das AGG verbiete zwar Benachteiligungen wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität, aber in der juristischen Praxis würden meist nur Diskriminierungen aus einem Grund anerkannt.

14.10.14 - In einer Petition wird gefordert, mit gesetzlichen Regelungen die Umgehung von Tariflöhnen durch den Abschluss von Werkverträgen zu verhindern
Der Petitionsausschuss setzt sich für gesetzgeberische Maßnahmen im Kampf gegen den missbräuchlichen Einsatz von Werkverträgen ein. In der Sitzung beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Ein ausdrückliches Verbot missbräuchlich abgeschlossener Werkverträge erachtet der Ausschuss hingegen als "nicht notwendig".
In der Petition wird gefordert, mit gesetzlichen Regelungen die Umgehung von Tariflöhnen durch den Abschluss von Werkverträgen zu verhindern. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass viele Firmen durch den Abschluss von Werkverträgen versuchen würden, "die Stundenlöhne niedrig zu halten". Werkverträge sollten nach Ansicht der Petenten nur noch dann zulässig sein, wenn dafür der gleiche Lohn gezahlt wird, wie den im Betrieb des Auftraggebers fest angestellten Arbeitnehmern. Im Übrigen seien sie zu verbieten.

14.10.14 - Umfrage: Digitalisierung in Deutschland muss mit verbindlichen Maßnahmen vorangetrieben werden
IT-Verantwortliche in Unternehmen und Verwaltung sind unzufrieden mit der Förderung der Digitalisierung in Deutschland. Demnach glauben zwei Drittel der IT-Leiter, dass die im August vorgestellte "Digitale Agenda" zwar in die richtige Richtung geht, jedoch stärker konkretisiert werden müsste. 41 Prozent kritisieren zudem, dass die Agenda keine messbaren Umsetzungsmaßnahmen enthält. Das ist das Ergebnis einer Kurzumfrage der Management- und Technologieberatung BearingPoint unter 42 IT-Verantwortlichen führender deutscher Unternehmen und der Verwaltung anlässlich der Veröffentlichung der Regierungspläne zur Netzpolitik Ende August.
Ziel der Agenda ist es, die Digitalisierung voranzutreiben und damit verbundene Chancen für Wohlstand, Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit in Deutschland zu nutzen. Hierzu werden zwar Handlungsfelder wie digitale Infrastruktur, Innovationen und Sicherheit identifiziert – konkrete Schritte zum Breitbandausbau, Verschlüsselung von Daten oder Förderung der Start-up-Szene werden jedoch nicht weiter definiert. Das hinterlässt nicht nur offene Fragen in Wirtschaft und Verwaltung, sondern führt auch zu Handlungsunfähigkeit und verzögert den Ausbau der Digitalisierung. Erschwert wird die Umsetzung durch die Zuständigkeit von gleich drei Ministerien: das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium des Inneren und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Laut Experten fehlt es nicht nur an verbindlichen Maßnahmen: Auch bei der Steuerung der Initiative, Finanzierung, internationalen Kooperation sowie der Sicherung attraktiver Arbeitsplätze besteht weiterer Handlungsbedarf. Vor allem die Koordination zwischen den verschiedenen Ministerien und Verwaltungen müsste verbessert werden, um den digitalen Ausbau voranzutreiben. Zu diesem Schluss kamen Anfang September auch die rund 200 Teilnehmer des diesjährigen, von BearingPoint veranstalteten Ministerialkongresses. Regelmäßig diskutieren Experten im Rahmen der Veranstaltung, wie das Digitale Deutschland in den Verwaltungen von Bund und Ländern realisiert werden kann. Die Kurzumfrage unterstreicht nochmals die operativen Lücken in diesem Bereich.

14.10.14 - Es besteht die Gefahr, dass die Industrie bei der Bestimmung von Sicherheitsstandards übergangen wird
Um besonders kritische Infrastrukturen (Kritis) vor Cyberangriffen zu schützen, hat die Bundesregierung bereits im März 2013 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme vorgelegt. Dieser Entwurf wurde nach heftiger Kritik überarbeitet und liegt nun in der Fassung vom 18. August 2014 vor. Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. hat auch den gegenwärtigen Gesetzesentwurf ausgewertet. Arne Schönbohm, Präsident Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V., kommt zu dem Ergebnis: "Es fehlt in Deutschland nach wie vor an einem überzeugenden staatlichen Konzept für Cyber-Sicherheit. Der gegenwärtige Gesetzesentwurf wird weder die Sicherheit der deutschen IT-Infrastruktur in signifikanter Weise erhöhen, noch Kriminelle von Angriffen auf kritische Infrastrukturen abhalten. Der Bund fordert vielmehr von der Wirtschaft Maßnahmen, die selbst der Staat, als Betreiber kritischer Infrastrukturen, nicht erfüllen will."

14.10.14 - Vorteile vom Compliance Management Systemen bei Beteiligungsgesellschaften der öffentlichen Hand aus Sicht der Bewertungspraxis
In der aktuellen Diskussion um die Transparenz beim Einsatz von Steuergeldern wird gefordert, dass Risikoanalysen insbesondere bei Großprojekten der öffentlichen Hand notwendig sind. Diese Forderung ist im gesamten Einflussbereich des Staates zu beachten sowie umzusetzen und trifft daher nicht nur die Behörden, sondern auch die Gesellschaften, an denen der Staat beteiligt ist. Die folgende Analyse zeigt am Beispiel dieser Gesellschaften, das Compliance Management Systeme (CMS) hierbei eine angemessene Unterstützung bieten. Im Allgemeinen wird die Notwendigkeit der Einführung von CMS bei Beteiligungsgesellschaften der öffentlichen Hand nicht bestritten, sondern vielmehr als gegeben erachtet.


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