Schuldenerlass der Krankenkassen
Gesetz sollte es nicht versicherten Menschen ermöglichen, eine Krankenversicherung abzuschließen, ohne Kassenbeiträge nachzahlen zu müssen
Wie viele nicht Krankenversicherte es in Deutschland jetzt noch gibt, kann nur geschätzt werden
(13.10.14) - Das im August 2013 in Kraft getretene sogenannte Beitragsschuldengesetz zeigt nun offenbar doch Wirkung. Wie aus einem vorgelegten Bericht der Regierung an den Gesundheitsausschuss des Bundestages hervorgeht, haben rund 55.000 Menschen von den Möglichkeiten der Entschuldung Gebrauch gemacht. Ihnen wurden insgesamt 231,6 Millionen Euro an Beitragsschulden bei Krankenversicherungen erlassen. Ferner profitierten zahlreiche Versicherte davon, dass sie erhöhte Säumniszuschläge in Höhe von insgesamt 909,4 Millionen Euro nicht zahlen mussten.
Das Gesetz sollte es nicht versicherten Menschen ermöglichen, eine Krankenversicherung abzuschließen, ohne Kassenbeiträge, die sich seit Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht 2007 automatisch angehäuft hatten, nachzahlen zu müssen. Seit August 2013 gilt zudem für alle Beitragsrückstände ein einheitlicher Säumniszuschlag von einem Prozent. Der im April 2007 eingeführte erhöhte Säumniszuschlag von fünf Prozent im Monat wurde abgeschafft. Gleichwohl war die Resonanz auf das Gesetz anfangs sehr gering.
Wie viele nicht Krankenversicherte es in Deutschland jetzt noch gibt, kann nur geschätzt werden. Das Statistische Bundesamt hatte auf der Basis einer Bevölkerungsbefragung 2011 eine Zahl von 137.000 hochgerechnet. Wie die Parlamentarische Gesundheits-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) im Ausschuss sagte, stünden derzeit keine validen Zahlen zur Verfügung. Klar sei nur, dass es weiterhin Menschen ohne Krankenversicherungsschutz gebe. Das Problem habe sich somit nicht erledigt, die Situation werde weiter beobachtet. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
-
Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
-
Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
-
Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
-
Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.