15.10.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Beim Online-Banking mehr Sicherheit und eine höhere Benutzerfreundlichkeit von Nöten
Keine Transparenzmängel bei den Verhandlungen zum europäischen Bankenabwicklungsfonds



15.10.14 - Verringerung der Emissionen, Bürokratieabbau: eine neue Verordnung für nicht für den Straßenverkehr bestimmte Motoren
Die Europäische Kommission hat Maßnahmen vorgeschlagen, die die Emissionen der wichtigsten Luftschadstoffe von Motoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte verringern und die Komplexität des Rechtsrahmens für den Sektor senken werden. Der Vorschlag sieht strengere Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (NSBMMG) vor. Zudem enthält er harmonisierte Vorschriften für das Inverkehrbringen dieser Motoren auf dem EU-Markt.
Gegenüber Fahrzeugen, die für den Straßenverkehr bestimmt sind, umfassen NSBMMG ein sehr breites Spektrum von Maschinen und Geräten, die in der Regel abseits der Straße vielfältige Anwendung finden. So fallen unter NSBMMG beispielsweise kleine Gartengeräte und tragbare Geräte (Rasenmäher, Kettensägen usw.), Baumaschinen (Bagger, Lademaschinen, Planiermaschinen usw.) und landwirtschaftliche Maschinen (Erntemaschinen, Kultivatoren usw.) und sogar Triebwagen, Lokomotiven und Binnenschiffe.
Die neue Verordnung wird ein Sammelsurium von 28 nationalen Rechtsvorschriften in diesem Bereich ersetzen. Durch sie wird darüber hinaus eine äußerst komplexe Richtlinie mit 15 Anhängen aufgehoben, die seit ihrer Annahme im Jahr 1997 acht Mal geändert wurde.

15.10.14 - Keine Transparenzmängel bei den Verhandlungen zum europäischen Bankenabwicklungsfonds
Die Bundesregierung kann keine Transparenzmängel bei den Verhandlungen zum europäischen Bankenabwicklungsfonds erkennen. Sie weist in ihrer als Unterrichtung (18/2627) vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (18/2576) zurück. Sie habe den Deutschen Bundestag und den Bundesrat unterrichtet, schreibt die Regierung in ihrer Gegenäußerung, die sich auch mit den anderen Punkten der Stellungnahme des Bundesrats befasst.

15.10.14 - Finanzmarkt-Compliance: Deutsche Bundesregierung reagiert in ihrer als Unterrichtung vorgelegten Gegenäußerung auf die Stellungnahme des Bundesrates
Die Deutsche Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene bei der Bankenabgabe weiter für Erleichterungen für kleine Banken und eine angemessene Behandlung von Förderkrediten ein.

15.10.14 - Studie zeigt Defizite bei der Umsetzung von Online-Banking auf
Mehr als 54 Prozent der Kunden deutscher Geldinstitute würden zu einer anderen Bank wechseln, wenn diese ihnen beim Online-Banking mehr Sicherheit und eine höhere Benutzerfreundlichkeit bieten könnte. Das ergab eine Studie unter 1.000 Online-Banking-Nutzern [1] im Auftrag der Identity Security-Spezialistin Ping Identity. Demnach gaben nur 22,3 Prozent der Befragten an, dass sie ihrer Bank "sehr loyal" gegenüber stehen und keinen Wechsel des Instituts in Betracht ziehen.
Laut der Studie von Ping Identity nutzen in Deutschland fast drei Viertel (72,4 Prozent) der Bankkunden Online-Banking. Allerdings hat ein beträchtlicher Teil von ihnen Bedenken in Bezug auf die Sicherheit der Online-Transaktionen. So stuften nur 14,2 Prozent der Kunden den Online-Zugriff, den ihnen ihre Bank ermöglicht, als "sehr sicher" ein. Fast die Hälfte (45,5 Prozent) sind dagegen der Auffassung, der Online-Zugang sei nur einigermaßen oder nicht sicher. Gleichzeitig ist allerdings für 84,1 Prozent der deutschen Bankkunden ein sicherer Online-Zugang zu Konten und Bank-Services unverzichtbar.

15.10.14 - Russland veröffentlicht detaillierte Empfehlungen zur Einhaltung des Russischen Gesetzes zu Korruptionsbekämpfung
Am 1. Januar 2013 trat der neue Artikel 13.3 des russischen Gesetzes zur Korruptionsbekämpfung in Kraft, nach dem alle Unternehmen in Russland Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption einführen müssen. Artikel 13.3 benennt zwar sechs allgemein definierte Maßnahmen, die Unternehmen entwickeln und einführen können, sieht aber keine detaillierten Schritte vor, die Unternehmen zur Umsetzung dieser Maßnahmen ergreifen sollten. Um diese Lücke zu schließen, hat das russische Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit der Russischen Föderation (das "Arbeitsministerium") in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer und verschiedenen Wirtschaftsverbänden Empfehlungen zur Entwicklung und Einführung von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung durch Unternehmen (die "Empfehlungen") verabschiedet.


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