Missbrauch von Werkverträgen


In einer Petition wird gefordert, mit gesetzlichen Regelungen die Umgehung von Tariflöhnen durch den Abschluss von Werkverträgen zu verhindern
Werkverträge sollten nach Ansicht der Petenten nur noch dann zulässig sein, wenn dafür der gleiche Lohn gezahlt wird, wie den im Betrieb des Auftraggebers fest angestellten Arbeitnehmern

(14.10.14) - Der Petitionsausschuss setzt sich für gesetzgeberische Maßnahmen im Kampf gegen den missbräuchlichen Einsatz von Werkverträgen ein. In der Sitzung beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Ein ausdrückliches Verbot missbräuchlich abgeschlossener Werkverträge erachtet der Ausschuss hingegen als "nicht notwendig".

In der Petition wird gefordert, mit gesetzlichen Regelungen die Umgehung von Tariflöhnen durch den Abschluss von Werkverträgen zu verhindern. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass viele Firmen durch den Abschluss von Werkverträgen versuchen würden, "die Stundenlöhne niedrig zu halten". Werkverträge sollten nach Ansicht der Petenten nur noch dann zulässig sein, wenn dafür der gleiche Lohn gezahlt wird, wie den im Betrieb des Auftraggebers fest angestellten Arbeitnehmern. Im Übrigen seien sie zu verbieten.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass Werkverträge "seit Jahrzehnten Bestandteil unserer arbeitsteiligen Gesellschaft sind". Es gebe keinen Grund, klassische Werkverträge einzuschränken oder gar zu verbieten. Werde dagegen ein Werkvertrag nur als solcher bezeichnet, obwohl eher eine Arbeitnehmerüberlassung oder ein reguläres Arbeitsverhältnis vorliegt, so sei der Werkvertrag rechtswidrig, teilt die Regierung mit. Konstruktionen, die nur als Werkvertrag geschlossen werden, um arbeitsrechtliche Schutzvorschriften zu umgehen, müsse bei der Umsetzung bestehender gesetzlicher Vorschriften effektiv begegnet werden.

In ihrem Koalitionsvertrag, so heißt es weiter, hätten CDU/CSU und SPD vereinbart, "rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werksverträgen zulasten von Arbeitnehmern zu verhindern". Dafür sei es erforderlich, die Prüftätigkeit der Kontroll- und Prüfinstanzen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu konzentrieren, organisatorisch effektiver zu gestalten, zu erleichtern und mit ausreichend Personal auszustatten. Gleichzeitig müssten die Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrates sichergestellt und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung sanktioniert werden, fordert die Bundesregierung. Zugleich kündigt sie an, zur Erleichterung der Prüffähigkeit von Behörden, die wesentlichen - durch die Rechtsprechung entwickelten – Abgrenzungskriterien zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz "gesetzlich niederzulegen". (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen