25.10.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angekündigt.
Mit der EU-NIS2-Direktive erhöhen sich die Mindestanforderungen an die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen.



25.10.23 - VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Es braucht dringend eine Reform des AGG"
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angekündigt. Das zuständige Bundesjustizministerium hat bisher weder einen Gesetzentwurf noch ein Eckpunktepapier vorgelegt. Anlässlich des Jahrestages zum Inkrafttreten des AGG im August 2006 fordert der VdK das Justizministerium mit Nachdruck auf, Änderungen im Gesetzt schnellstmöglich umzusetzen. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Menschen müssen endlich wirkungsvoll vor Diskriminierung geschützt werden. Es braucht dringend eine Reform des AGG. Es überrascht nicht, dass sich vor allem Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen an Antidiskriminierungsstellen wenden. Das AGG zeigt in seiner jetzigen Form etliche Regelungslücken, die schnellstmöglich geschlossen werden müssen. Private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen müssen endlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Zumindest muss die Verweigerung, im Einzelfall angemessene und zumutbare Vorkehrungen zur Barrierefreiheit zu treffen, als verbotene Diskriminierung ins AGG aufgenommen werden."

25.10.23 - Die wichtigsten Fragen und Antworten zur NIS2-Direktive
Mit der EU-NIS2-Direktive erhöhen sich die Mindestanforderungen an die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen. Davon sind erheblich mehr Unternehmen betroffen als bisher. Was müssen Security-Verantwortliche jetzt wissen und wie bereiten sie sich am besten vor? Dirk Wocke, Compliance Manager und Datenschutzbeauftragter bei indevis, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen. Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen sind besonders gefährlich. Daher hat die EU bereits 2016 Mindestanforderungen an die Cybersicherheit in der Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS) definiert. Diese wird jetzt durch eine Neuauflage abgelöst. Seit 16. Januar 2023 ist die NIS2-Direktive in Kraft – und bis Oktober 2024 haben die EU-Mitgliedsstaaten noch Zeit, sie in nationales Recht zu überführen. In Deutschland erfolgt dies durch das NIS2-Umsetzungsgesetz, das derzeit als zweiter Referentenentwurf vorliegt. Zu erwarten sind Änderungen am IT-Sicherheitsgesetz und der KRITIS-Verordnung. Viele Unternehmen fragen sich jetzt, was NIS2 für sie bedeutet.

25.10.23 - Bericht zur Marktmacht auf den Stromerzeugungsmärkten 2022/23 vorgelegt – Marktmacht weniger Unternehmen verfestigt sich
Das Bundeskartellamt hat den vierten Bericht über die Wettbewerbsverhältnisse bei der Erzeugung elektrischer Energie – sog. "Marktmachtbericht" – vorgelegt. Der Bericht analysiert die Marktmachtverhältnisse bei der Erzeugung und dem erstmaligen Absatz von Strom im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2023. Die vom Bundeskartellamt im Rahmen des Marktmachtberichtes durchgeführten Analysen basieren auf umfangreichen Daten zum Einsatz sämtlicher Kraftwerke in Deutschland im Berichtszeitraum. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Marktmachtverhältnisse bei der Stromerzeugung haben sich verfestigt. RWE ist unverändert der größte Stromerzeuger in Deutschland. RWE ist in einer Vielzahl von Stunden unverzichtbar für die Deckung der Stromnachfrage in Deutschland und liegt damit klar über der Vermutungsschwelle für Marktbeherrschung. EnBW und LEAG sind nahe an diese Schwelle herangerückt."


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