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Nachhaltige Finanzen: Europäische Standards für Berichterstattung
Die Standards decken das gesamte Spektrum von Umwelt-, Sozial- und Governance-Fragen ab
Die Europäische Kommission hat die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung angenommen. Sie sind von allen Unternehmen, die der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen unterliegen, anzuwenden. Dies ist ein weiterer Schritt nach vorn beim Übergang zu einer nachhaltigen EU-Wirtschaft.
Die für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissarin Mairead McGuinness erklärte: "Die Standards, die wir heute angenommen haben, sind ehrgeizig und ein wichtiges Instrument, das der EU-Agenda für ein nachhaltiges Finanzwesen zugrunde liegt. Sie schaffen das richtige Gleichgewicht zwischen der Begrenzung der Belastung für die berichterstattenden Unternehmen und der gleichzeitigen Möglichkeit für die Unternehmen, ihre Anstrengungen zur Erfüllung der Green-Deal-Agenda nachzuweisen und somit Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen zu erhalten."
Die Standards decken das gesamte Spektrum von Umwelt-, Sozial- und Governance-Fragen ab, unter anderem Klimawandel, biologische Vielfalt und Menschenrechte. Sie liefern Anlegerinnen und Anlegern Informationen, um die Nachhaltigkeitsauswirkungen der Unternehmen, in die sie investieren, zu verstehen. Sie tragen auch den Gesprächen mit dem International Sustainability Standards Board und der Global Reporting Initiative Rechnung, um ein sehr hohes Maß an Interoperabilität zwischen EU- und globalen Standards zu gewährleisten und unnötige Doppelmeldungen von Unternehmen zu vermeiden.
Die Berichtspflichten für verschiedene Unternehmen werden im Laufe der Zeit schrittweise eingeführt. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 13.09.23
Newsletterlauf: 24.10.23
Meldungen: Europäische Kommission
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Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden
Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.
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HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren
Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.
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Arzneimittel und Medizinprodukte
Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.
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Diskriminierung von Medizinprodukten
Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.
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Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren
Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.