AGG mit etlichen Regelungslücken


VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Es braucht dringend eine Reform des AGG"
VdK fordert Verpflichtung zu Barrierefreiheit, Verbot von Benachteiligung bei Versicherungen und einfacheren Zugang zu Rechtsverfahren




Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angekündigt. Das zuständige Bundesjustizministerium hat bisher weder einen Gesetzentwurf noch ein Eckpunktepapier vorgelegt. Anlässlich des Jahrestages zum Inkrafttreten des AGG im August 2006 fordert der VdK das Justizministerium mit Nachdruck auf, Änderungen im Gesetzt schnellstmöglich umzusetzen. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

"Menschen müssen endlich wirkungsvoll vor Diskriminierung geschützt werden. Es braucht dringend eine Reform des AGG. Es überrascht nicht, dass sich vor allem Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen an Antidiskriminierungsstellen wenden. Das AGG zeigt in seiner jetzigen Form etliche Regelungslücken, die schnellstmöglich geschlossen werden müssen. Private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen müssen endlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Zumindest muss die Verweigerung, im Einzelfall angemessene und zumutbare Vorkehrungen zur Barrierefreiheit zu treffen, als verbotene Diskriminierung ins AGG aufgenommen werden.

Auch bei Versicherungen besteht Handlungsbedarf: Derzeit wird Menschen wegen ihrer Behinderung oder Erkrankung durch intransparente Risikokalkulationen eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung faktisch verweigert. Hier muss ein wirksames gesetzliches Verbot die Benachteiligung stoppen.

Außerdem muss das AGG den Zugang zu Rechtsverfahren für Betroffene grundsätzlich erleichtern. Dafür müssen beispielsweise Fristen zur Geltendmachung von Diskriminierung von zwei auf zwölf Monate verlängert werden. Denn oft ist es für Betroffene eine schwere Entscheidung, gegen eine Diskriminierung vorzugehen. Oder sie erfahren erst zu spät davon, dass der Grund für ihre Ablehnung zum Beispiel im Bewerbungsverfahren ihre Behinderung war. Der VdK fordert zudem, eine Ombuds- und Schlichtungsstelle einzurichten. Schlichtungsverfahren sind schneller, niedrigschwelliger und kostengünstiger als Gerichtsprozesse, die im Moment der einzige Weg für Betroffene sind, ihr Recht durchzusetzen." (Sozialverband VdK: ra)

eingetragen: 15.09.23
Newsletterlauf: 25.10.23

Sozialverband VdK Deutschland: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Datenschutz und Informationsfreiheit

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

  • Bitkom zum "AI Continent Action Plan" der EU

    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

  • Rückschlag im Kampf gegen Korruption

    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen