Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Qualität des Trinkwassers


Rat und Parlament vorläufig einig über neue Trinkwasserrichtlinie
Gegenwärtig wird das Trinkwasser "end-of-pipe" kontrolliert. Mit den neu vereinbarten Regeln wird der so genannte risikobasierte Ansatz umgesetzt, der weitere Präventions- und Eindämmungsmaßnahmen zum Schutz der Trinkwasserquellen ermöglicht



Die Europäische Kommission hat die vorläufige Einigung begrüßt, die das Europäische Parlament und der Rat in Straßburg über die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie erzielt haben. Die Einigung beruht auf dem Vorschlag, den die Kommission im Februar 2018 als direkte Reaktion auf die Europäische Bürgerinitiative Right2Water angenommen hat. Sie zielt darauf ab, die Qualität des Trinkwassers und den Zugang zu diesem zu verbessern und für bessere Informationen darüber zu sorgen.

Der für Umwelt, Ozeane und Fischerei zuständige EU-Kommissar, Virginijus Sinkevičius, erklärte dazu: "Die Bürger haben die Kommission laut und deutlich aufgefordert, eine Initiative vorzuschlagen, um den Zugang der Europäer zu sicherem Trinkwasser zu gewährleisten. Die Kommission ist dieser Aufforderung im Rahmen einer Europäischen Bürgerinitiative mit einem ehrgeizigen Vorschlag nachgekommen. Auch Rat und Parlament haben diesen Aufruf gehört und sind übereingekommen, die EU-Vorschriften zu modernisieren, die Qualität des Trinkwassers auf der Grundlage der neuesten Normen zu verbessern, den Zugang zu Wasser für alle zu verbessern und die Transparenz in diesem wichtigen Sektor zu erhöhen. Gemeinsam können und müssen wir die Gesundheit und Sicherheit unserer Bürger schützen."

Gegenwärtig wird das Trinkwasser "end-of-pipe" kontrolliert. Mit den neu vereinbarten Regeln wird der so genannte risikobasierte Ansatz umgesetzt, der weitere Präventions- und Eindämmungsmaßnahmen zum Schutz der Trinkwasserquellen ermöglicht. Eine weitere wichtige Änderung der Rechtsvorschriften wird der Öffentlichkeit einen einfachen, benutzerfreundlichen Zugang - auch online - zu Informationen über die Qualität und die Versorgung mit Trinkwasser in ihrem Wohngebiet ermöglichen und so das Vertrauen in das Leitungswasser stärken.

Der vereinbarte Text baut auf den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation auf und geht sogar über diese hinaus. Die neuen EU-Vorschriften werden zu einem weltweiten Standard werden und dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Sie werden die schädlichen Auswirkungen der Umweltverschmutzung auf die menschliche Gesundheit und auf unsere natürlichen Ressourcen in vollem Einklang mit dem europäischen Grünen Deal minimieren. Sie werden neu auftretende Schadstoffe wie Mikrokunststoffe, endokrine Disruptoren und neue Arten von Chemikalien betreffen. Die Vereinbarung enthält detaillierte Hygieneanforderungen für Materialien, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen, und gibt der Europäischen Chemikalienagentur eine Schlüsselrolle, um sicherzustellen, dass nur sichere Stoffe in Rohren und Wasserhähnen verwendet werden können, die mit Wasser in Kontakt kommen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.01.20
Newsletterlauf: 17.03.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen