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Qualität des Trinkwassers


Rat und Parlament vorläufig einig über neue Trinkwasserrichtlinie
Gegenwärtig wird das Trinkwasser "end-of-pipe" kontrolliert. Mit den neu vereinbarten Regeln wird der so genannte risikobasierte Ansatz umgesetzt, der weitere Präventions- und Eindämmungsmaßnahmen zum Schutz der Trinkwasserquellen ermöglicht



Die Europäische Kommission hat die vorläufige Einigung begrüßt, die das Europäische Parlament und der Rat in Straßburg über die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie erzielt haben. Die Einigung beruht auf dem Vorschlag, den die Kommission im Februar 2018 als direkte Reaktion auf die Europäische Bürgerinitiative Right2Water angenommen hat. Sie zielt darauf ab, die Qualität des Trinkwassers und den Zugang zu diesem zu verbessern und für bessere Informationen darüber zu sorgen.

Der für Umwelt, Ozeane und Fischerei zuständige EU-Kommissar, Virginijus Sinkevičius, erklärte dazu: "Die Bürger haben die Kommission laut und deutlich aufgefordert, eine Initiative vorzuschlagen, um den Zugang der Europäer zu sicherem Trinkwasser zu gewährleisten. Die Kommission ist dieser Aufforderung im Rahmen einer Europäischen Bürgerinitiative mit einem ehrgeizigen Vorschlag nachgekommen. Auch Rat und Parlament haben diesen Aufruf gehört und sind übereingekommen, die EU-Vorschriften zu modernisieren, die Qualität des Trinkwassers auf der Grundlage der neuesten Normen zu verbessern, den Zugang zu Wasser für alle zu verbessern und die Transparenz in diesem wichtigen Sektor zu erhöhen. Gemeinsam können und müssen wir die Gesundheit und Sicherheit unserer Bürger schützen."

Gegenwärtig wird das Trinkwasser "end-of-pipe" kontrolliert. Mit den neu vereinbarten Regeln wird der so genannte risikobasierte Ansatz umgesetzt, der weitere Präventions- und Eindämmungsmaßnahmen zum Schutz der Trinkwasserquellen ermöglicht. Eine weitere wichtige Änderung der Rechtsvorschriften wird der Öffentlichkeit einen einfachen, benutzerfreundlichen Zugang - auch online - zu Informationen über die Qualität und die Versorgung mit Trinkwasser in ihrem Wohngebiet ermöglichen und so das Vertrauen in das Leitungswasser stärken.

Der vereinbarte Text baut auf den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation auf und geht sogar über diese hinaus. Die neuen EU-Vorschriften werden zu einem weltweiten Standard werden und dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Sie werden die schädlichen Auswirkungen der Umweltverschmutzung auf die menschliche Gesundheit und auf unsere natürlichen Ressourcen in vollem Einklang mit dem europäischen Grünen Deal minimieren. Sie werden neu auftretende Schadstoffe wie Mikrokunststoffe, endokrine Disruptoren und neue Arten von Chemikalien betreffen. Die Vereinbarung enthält detaillierte Hygieneanforderungen für Materialien, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen, und gibt der Europäischen Chemikalienagentur eine Schlüsselrolle, um sicherzustellen, dass nur sichere Stoffe in Rohren und Wasserhähnen verwendet werden können, die mit Wasser in Kontakt kommen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.01.20
Newsletterlauf: 17.03.20


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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