15.07.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundeskartellamt hat die Vermarktungskooperation "Media Impact" zwischen der Funke-Mediengruppe (FMG) und der Axel Springer SE freigegeben
"Der jüngste Angriff auf den Bundestag zeigt, dass das IT-Sicherheitsgesetz gravierende Architekturfehler hat", so Arne Schönbohm, Präsident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. - Sicherheitskritische Infrastrukturen der öffentlichen Hand sind nicht Bestandteil des Gesetzes



15.07.15 - EU-Datenschutzverordnung: Verbraucherrechte müssen im Trilog geschärft werden
Der Rat der Europäischen Union hat seine Position zur allgemeinen Datenschutzverordnung abgestimmt. Wie bereits befürchtet, enthält der Entwurf viele Regelungen, die hinter den Vorschlägen der EU-Kommission, des EU-Parlaments und sogar hinter den bisherigen Gesetzen zurück bleiben. "Die EU-Institutionen haben den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Stärkung des Datenschutzes versprochen. Das EU-Parlament und die EU-Kommission müssen jetzt zeigen, dass sie es mit Datensouveränität und Datenschutz ernst meinen und ihre Standpunkte in den Trilogverhandlungen energisch vertreten", fordert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

15.07.15 - Angriff auf den Bundestag zeigt: IT-Sicherheitsgesetz hat gravierende Architekturfehler
"Der jüngste Angriff auf den Bundestag zeigt, dass das IT-Sicherheitsgesetz gravierende Architekturfehler hat", so Arne Schönbohm, Präsident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. Sicherheitskritische Infrastrukturen der öffentlichen Hand sind nicht Bestandteil des Gesetzes. Das erklärte Ziel einer Verbesserung der IT-Sicherheit in Deutschland kann damit nicht erreicht werden. Der bürokritische und finanzielle Aufwand der Meldungen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) steht in keinem Verhältnis zu dessen Nutzen. Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung sind in ihm nicht vorhanden. Hinzu kommen verfassungsrechtliche Bedenken, die bisher nicht ausgeräumt wurden. Damit steht die Wirtschaft ohne Planungs- und Rechtssicherheit vor einem Gesetz, dass lediglich die Cybersicherheit verwaltet und keinen Fortschritt darstellt.

15.07.15 - Unzureichende Einhaltung der Dienstleistungsrichtlinie bei reglementierten Berufen – Kommission leitet gegen sechs Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren ein – Deutschland dabei
Die Europäische Kommission leitet gegen Deutschland, Malta, Österreich, Polen, Spanien und Zypern Vertragsverletzungsverfahren ein. Die nationalen Vorschriften dieser Länder beinhalten unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen. Nach Auffassung der Kommission laufen die Anforderungen, die bestimmte Dienstleister in diesen Mitgliedstaaten erfüllen müssen, der Dienstleistungsrichtlinie zuwider.

15.07.15 - Die Deutsche Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für einen "angemessenen Beschäftigtendatenschutz" sorgen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf ein "hohes Schutzniveau" bei der Reform der EU-Datenschutzverordnung. In einem Antrag schreibt die Fraktion, dass mit der für den 15. Juni 2015 angekündigten Beendigung der Verhandlungen des Rates der Europäischen Union die Reform der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 "endlich einen wichtigen Schritt voran" komme. Damit eröffne sich die Möglichkeit, noch vor der Sommerpause die Trilogverhandlungen zwischen Kommission, EU-Parlament und Rat aufzunehmen.

15.07.15 - Funke/Springer: Freigabe der Vermarktungskooperation Media Impact
Das Bundeskartellamt hat die Vermarktungskooperation "Media Impact" zwischen der Funke-Mediengruppe (FMG) und der Axel Springer SE freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Ermittlungen haben gezeigt, dass die Bild-Zeitung bei bundesweiten Zeitungsanzeigen zwar über eine starke Position, nicht aber über eine marktbeherrschende Stellung im kartellrechtlichen Sinne verfügt. Die gemeinsame Anzeigenvermarktung mit der Funke Mediengruppe bewirkt keine wesentliche Einschränkung wirksamen Wettbewerbs. Ein Grund hierfür ist die Möglichkeit der Werbekunden, auf ganz unterschiedlichen Wegen Kombinationen regionaler Tageszeitungen zu buchen und damit auch eine bundesweite Marktabdeckung zu erreichen. Solchen überregionalen Kooperationen von regional tätigen Regionalzeitungen begegnen in aller Regel ihrerseits keine kartellrechtlichen Bedenken. Darüber hinaus ist die Bild-Zeitung auch starkem Wettbewerb durch andere Medien aus benachbarten Märkten, wie etwa die bundesweite Fernsehwerbung, ausgesetzt."


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