14.07.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Im Bundesrat wurde über die Einführung der Strafbarkeit der Datenhehlerei beraten
Die aktuellen Enquête-Daten von 2014 zeigen, dass 61 Prozent der teilgenommenen Unternehmen über ein systematisches Qualitätsmanagement für die Interne Revision verfüge
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14.07.15 - IT-Sicherheitsgesetz: Zurich fordert Ausweitung der Meldepflicht
Die Zurich Versicherung begrüßt die Beschlussempfehlung des Bundestages zum IT-Sicherheitsgesetz im Grundsatz, weist aber darauf hin, dass dies nur ein erster Schritt zu einem transparenteren Verständnis für Cyber-Risiken ist. So fordert der Versicherer langfristig vor allem verbindliche Sicherheitsstandards und eine Ausweitung der Meldepflicht für alle Unternehmen. "Wir brauchen ein erhöhtes Risikobewusstsein bei den Unternehmen und einen gewissen Standard, an dem sie sich orientieren können," betont Miriam Marx, Cyber-Expertin bei Zurich. "Das Gesetz sollte daher auf den gesamten Mittelstand ausgeweitet werden, um das Risikobewusstsein zu erhöhen. Den Fokus nur auf 'kritische' Branchen zu setzen, reicht längst nicht aus. Vor allem dann, wenn diese nicht klar definiert sind."

14.07.15 - Bitkom sieht Strafen im IT-Sicherheitsgesetz kritisch -Zahlreiche Unklarheiten führen zu Unsicherheit bei den Unternehmen
Der Bitkom sieht die geplanten Sanktionen im IT-Sicherheitsgesetz kritisch. Nach dem jüngsten Entwurf sollen Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Energie- und Wasserversorger, wichtige Verkehrsunternehmen oder Teile der Ernährungswirtschaft bis zu 100.000 Euro Strafe zahlen, wenn sie schwerwiegende IT-Sicherheitsvorfälle nicht den Behörden melden oder die geplanten Mindeststandards bei der IT-Sicherheit unterlaufen. "Die Androhung von Strafen macht keinen Sinn, wenn nicht klar ist, wer von dem Gesetz überhaupt betroffen ist, welche Vorfälle gemeldet und welche Sicherheitsstandards eingehalten werden müssen", sagte Bitkom-Sicherheitsexperte Marc Bachmann anlässlich der Beratungen im Bundestag.

14.07.15 - Bayern setzt sich bei Justizministerkonferenz für effektive Strafgesetze gegen Spielmanipulationen ein
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback fordert bei der Frühjahrstagung der Justizministerkonferenz am 17. und 18. Juni in Stuttgart zeitnah effektive Strafgesetze gegen Spielmanipulationen im Sport: "Es ist mir völlig unverständlich, warum die strafrechtliche Bekämpfung von Spielmanipulationen nach wie vor ein Schattendasein fristet. Spätestens seit den Wettskandalen der Jahre 2005 und 2009 ist klar: Das geltende Strafrecht ist ein viel zu stumpfes Schwert gegenüber denjenigen, die den Sport aushöhlen und den Wettbewerbsgedanken ad absurdum führen."

14.07.15 - Eva Kühne-Hörmann: "Halbherziges Vorgehen des Bundesjustizministers"
Im Bundesrat wurde über die Einführung der Strafbarkeit der Datenhehlerei beraten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 249/15) nimmt zwar den Kerntatbestand der hessischen Initiative zur Datenhehlerei auf, übernimmt jedoch wesentliche Teile des hessischen Gesetzentwurfes, wie etwa den erhöhten Strafrahmen für Datendiebstahl und Qualifizierungstatbestände, nicht. "Auch wenn es zu begrüßen ist, dass der Bundesjustizminister fast zwei Jahre nach dem ersten Beschluss des Bundesrates den Tatbestand der Datenhehlerei in das Strafgesetzbuch aufnehmen will, bleibt das Vorgehen von Heiko Maas mit Blick auf die Herausforderungen der digitalen Revolution halbherzig", so Eva Kühne-Hörmann.

14.07.15 - Das Qualitätsmanagement der Internen Revision in Deutschland
Die aktuellen Enquête-Daten von 2014 zeigen, dass 61 Prozent der teilgenommenen Unternehmen über ein systematisches Qualitätsmanagement für die Interne Revision verfügen. Die Gestaltung eines effektiven Programms zur Qualitätssicherung und -verbesserung verfügt sowohl aus praktischer als auch theoretischer Sicht über eine hohe Bedeutung, da eine entsprechende Revisionsqualität nicht nur die Unternehmensüberwachung, sondern auch die Geschäftsprozesse verbessert und somit die Generierung eines wesentlichen Wertbeitrages für das Unternehmen unterstützt. Der vorliegende Beitrag stellt zunächst die relevanten theoretischen und regulatorischen Grundlagen dar und analysiert in einem nächsten Schritt die aktuellen Enquête-Daten hinsichtlich verschiedener Aspekte des Qualitätsmanagements in der Internen Revision.


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