Verfassungsrechtliche Bedenken nicht ausgeräumt


Angriff auf den Bundestag zeigt: IT-Sicherheitsgesetz hat gravierende Architekturfehler
Der bürokritische und finanzielle Aufwand der Meldungen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) steht in keinem Verhältnis zu dessen Nutzen

(15.07.15) - "Der jüngste Angriff auf den Bundestag zeigt, dass das IT-Sicherheitsgesetz gravierende Architekturfehler hat", so Arne Schönbohm, Präsident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. Sicherheitskritische Infrastrukturen der öffentlichen Hand sind nicht Bestandteil des Gesetzes. Das erklärte Ziel einer Verbesserung der IT-Sicherheit in Deutschland kann damit nicht erreicht werden.

Der bürokritische und finanzielle Aufwand der Meldungen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) steht in keinem Verhältnis zu dessen Nutzen. Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung sind in ihm nicht vorhanden. Hinzu kommen verfassungsrechtliche Bedenken, die bisher nicht ausgeräumt wurden. Damit steht die Wirtschaft ohne Planungs- und Rechtssicherheit vor einem Gesetz, dass lediglich die Cybersicherheit verwaltet und keinen Fortschritt darstellt.

Lesen Sie zum Thema "IT-Sicherheit" auch: IT SecCity.de (www.itseccity.de)

Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. schlägt deshalb vor, das Gesetz nach seiner Verabschiedung einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen und gemeinsam mit allen Beteiligten an einer Beseitigung der bestehenden Mängel zu arbeiten. Folgende Punkte sollten hierbei berücksichtigt werden:

>> Wurde eine signifikante Verbesserung der Nicht-Aufklärungsquote bei Cyber-Delikten (laut polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) heute bei 75 Prozent) erreicht?

>> Werden die gemeldeten IT-Sicherheitsvorfälle in die PKS aufgenommen?

>> Haben die BSI-Lagebilder zu einer nachhaltigen Verbesserung der IT-Sicherheit geführt?

>> Wurden IT-Sicherheitsvorfälle bei öffentlichen Behörden den KRITIS-Unternehmen anonymisiert mitgeteilt?

>> Wie oft wurden KRITIS-Unternehmen bei der Aufklärung/Verhinderung von Straftaten direkt unterstützt?

>> Wurden die geplanten 425 Planstellen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes besetzt?
(Cyber-Sicherheitsrat Deutschland: ra)

Cyber-Sicherheitsrat Deutschland: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen