26.09.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Flyer "Das Recht auf Datenschutz - Ein Schnelleinstieg in die DSGVO und das BDSG" erklärt die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes.
Der Bundesrat will die in der Strafprozessordnung eröffnete Möglichkeit der Laienverteidigung einschränken.



26.09.24 - Neue Flyer zu Datenschutz und Informationsfreiheit erklärt die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes
Der Flyer "Das Recht auf Datenschutz - Ein Schnelleinstieg in die DSGVO und das BDSG" erklärt die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes. Es werden u.a. der Geltungsbereich, die Ausnahmen und die persönlichen Betroffenenrechte dargestellt. Diese Publikation ist der Nachfolger der bisherigen Flyer "Datenschutz ist ..." und "Meine Rechte". Unter www.bfdi.bund.de/flyer-datenschutz steht die deutsche Version zum Download sowie zum Bestellen zur Verfügung. Die Online- sowie Print-Versionen sind inhaltsgleich, auf der BfDI-Webseite erhalten Sie weiterführende Links aus dem Flyer.

26.09.24 - Gesetzentwurf: Bundesrat will Laienverteidigung einschränken - Änderung des Paragrafen 138 Absatz 2 der Strafprozessordnung
Der Bundesrat will die in der Strafprozessordnung eröffnete Möglichkeit der Laienverteidigung einschränken. Nach den Vorstellungen der Länderkammer sollen künftig nur noch volljährige Angehörige des Beschuldigten, Vertreter etwa von Berufsverbänden oder Gewerkschaften oder Personen mit der Befähigung zum Richteramt - nach Genehmigung durch das Gericht - die Verteidigung übernehmen dürfen. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrates schlägt dazu eine Änderung des Paragrafen 138 Absatz 2 der Strafprozessordnung vor. Nach derzeitiger Rechtslage können grundsätzlich Rechtsanwälte und Hochschullehrer mit Befähigung zum Richteramt als Verteidiger gewählt werden. Andere Personen können die sogenannte Laienverteidigung nur mit Genehmigung des Gerichts übernehmen. Mit der Änderung wäre es nach dem Entwurf beispielsweise Polizisten oder Lehrern weiterhin möglich, sich von Juristen ihrer Berufsverbände oder Gewerkschaften vertreten zu lassen.

26.09.24 - Rücknahme einer Fusionsanmeldung im Bereich Crashtest-Dummies
Ansys Inc., Canonburg (USA), hat die Anmeldung des Erwerbs einer Minderheitsbeteiligung von knapp 35 Prozent an der Safe Parent Inc., Farmington Hills (USA) (bekannt unter der Marke "Humanetics"), zurückgenommen, nachdem das Bundeskartellamt den betroffenen Unternehmen seine wettbewerblichen Bedenken gegen den Anteilserwerb mitgeteilt hatte. Ansys ist u.a. im Bereich der Simulationssoftware für Crashtests mit Insassenschutz, Humanetics im Bereich physischer und virtueller Crashtest-Dummies tätig. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Beide Unternehmen bieten notwendige Produkte für Crashtest-Simulationen an und haben in diesen Geschäftsbereichen jeweils dominante Marktpositionen. Wir haben umfassend beleuchtet, inwieweit die Parteien miteinander im Wettbewerb stehen, inwieweit ihre Produkte komplementär sind und der Zusammenschluss das Wettbewerbsgeschehen im Verhältnis zu Dritten beeinflusst. Unser zentrales Ergebnis ist, dass bereits der Erwerb der Minderheitsbeteiligung eine erhebliche Schwächung des Wettbewerbs bewirkt und die Marktdominanz der Parteien weiter verstärkt hätte. Mit der jetzt erfolgten Rücknahme hat die Fusionskontrolle diese negativen Folgen in einer sehr wichtigen und zukunftsträchtigen Branche abgewendet."


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