12.11.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Deutsche Bahn AG (DB) hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zu den vom Bundeskartellamt vorgegebenen Bedingungen abgeschlossen.
Um den "Stand der Umsetzung der eIDAS-2.0-Verordnung" geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion
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12.11.24 - Deutsche Bahn: Mobilitätsplattformen erhalten Prognosedaten
Die Deutsche Bahn AG (DB) hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zu den vom Bundeskartellamt vorgegebenen Bedingungen abgeschlossen. Die Mobilitätsplattformen erhalten nunmehr etwa Verspätungsdaten, Daten über Zugausfälle, aktuelle Gleisangaben oder Informationen zu Großstörungsereignissen in Echtzeit. Damit wurde über die bereits erfolgten Änderungen der bestehenden Verträge hinaus ein weiterer wichtiger Teil der Missbrauchsentscheidung des Amtes durch die DB umgesetzt. Das Bundeskartellamt hatte im Juni 2023 entschieden, dass die DB gegen das Kartellrecht verstößt, da der Konzern seine Marktmacht gegenüber Mobilitätsplattformen missbraucht. Der DB wurde aufgegeben, bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln zu ändern (s. Pressemitteilung vom 28. Juni 2023 mit FAQ zum Verfahren). Gegen den Beschluss des Amtes hat die DB Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt und zugleich einen Antrag auf Eilrechtsschutz gestellt. Diesen Antrag der DB hat das Gericht im März 2024 in weiten Teilen abgelehnt. Das Verfahren in der Hauptsache ist weiterhin anhängig.

12.11.24 - Die eIDAS-Verordnung von 2014 hat einen europaweiten Rechtsrahmen geschaffen, der elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste regelt
Um den "Stand der Umsetzung der eIDAS-2.0-Verordnung" geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Darin schrieb die Fraktion, dass die eIDAS-Verordnung von 2014 einen europaweiten Rechtsrahmen geschaffen habe, der elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste regelt. Um mit den technologischen Entwicklungen Schritt zu halten und die digitale Souveränität Europas zu stärken, habe die Europäische Kommission die Verordnung überarbeitet und die eIDAS-2.0- Verordnung initiiert. Im Februar 2024 habe das Europäische Parlament die novellierte Verordnung beschlossen, im März der Rat der EU, führte die Fraktion ferner aus. Die neue Verordnung ziele darauf ab, "die Nutzung sicherer digitaler Identitäten und Vertrauensdienste zu fördern und dabei insbesondere die Einführung eines europäischen digitalen Identitätsrahmens zu unterstützen".

12.11.24 - Neue Geldwäsche-Behörde im Haushalt veranschlagt
Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde. Der Großteil der veranschlagten Ausgaben entfällt mit 5,2 Milliarden Euro auf Personalausgaben, die jedoch um 109 Millionen Euro im Vergleich zum laufenden Jahr sinken sollen. An neuen Verpflichtungsermächtigungen sind 2,2 Milliarden Euro vorgesehen, davon 300 Millionen Euro ab dem Jahr 2046. Für Wiedergutmachungen des Bundes sind 1,6 Milliarden Euro vorgesehen, 98 Millionen Euro mehr als 2024. Darauf entfallen 3,3 Millionen Euro auf die Titelgruppe Lastenausgleich (2024: 4,4 Millionen Euro). 1,6 Milliarden Euro sollen für die Entschädigung der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sowie Erinnerungs- und Bildungsaufgaben bereitstehen, ein Plus von 168 Millionen Euro.


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