Bekämpfung von Finanzkriminalität


Die eIDAS-Verordnung von 2014 hat einen europaweiten Rechtsrahmen geschaffen, der elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste regelt
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort schreibt, wird der konkrete Änderungsbedarf bei Gesetzen im Hinblick auf die novellierte eIDAS-Verordnung derzeit noch geprüft



Um den "Stand der Umsetzung der eIDAS-2.0-Verordnung" geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/12493) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12337). Darin schrieb die Fraktion, dass die eIDAS-Verordnung von 2014 einen europaweiten Rechtsrahmen geschaffen habe, der elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste regelt. Um mit den technologischen Entwicklungen Schritt zu halten und die digitale Souveränität Europas zu stärken, habe die Europäische Kommission die Verordnung überarbeitet und die eIDAS-2.0- Verordnung initiiert.

Im Februar 2024 habe das Europäische Parlament die novellierte Verordnung beschlossen, im März der Rat der EU, führte die Fraktion ferner aus. Die neue Verordnung ziele darauf ab, "die Nutzung sicherer digitaler Identitäten und Vertrauensdienste zu fördern und dabei insbesondere die Einführung eines europäischen digitalen Identitätsrahmens zu unterstützen".

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort schreibt, wird der konkrete Änderungsbedarf bei Gesetzen im Hinblick auf die novellierte eIDAS-Verordnung derzeit noch geprüft. Die erforderlichen Gesetzesanpassungen würden derzeit vorbereitet, heißt es in der Antwort weiter. Danach ist für den Bereich der Vertrauensdienste das Bundesministerium für Digitales und Verkehr federführend zuständig, während das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Federführung für die "Umsetzung der Digitalen Identitäten" inne hat.
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Vorbemerkung der Fragesteller
Die eIDAS-Verordnung (eIDAS = electronic Identification, Authentication and Trust Services) von 2014 hat einen europaweiten Rechtsrahmen geschaffen, der elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste regelt. Um mit den technologischen Entwicklungen Schritt zu halten und die digitale Souveränität Europas zu stärken, hat die Europäische Kommission die eIDAS-Verordnung überarbeitet und die eIDAS 2.0-Verordnung initiiert. Am 29. Februar 2024 hat das Europäische Parlament die novellierte eIDAS-Verordnung beschlossen. Am 26. März 2024 folgte der Rat der Europäischen Union.

Die neue eIDAS 2.0-Verordnung zielt darauf ab, die Nutzung sicherer digitaler Identitäten und Vertrauensdienste zu fördern und dabei insbesondere die Einführung eines europäischen digitalen Identitätsrahmens zu unterstützen. Dafür sieht die Verordnung die Einführung einer europäischen digitalen Identitäts-Wallet vor, die den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union (EU) ermöglichen soll, ihre Identität elektronisch nachzuweisen und digitale Zertifikate sicher zu verwalten. Diese Identitäts-Wallet soll binnen Zweijahresfrist ab Amtsblatt-Veröffentlichung für jeden EU-Bürger ab dem 11. April 2026 zur Verfügung stehen.

Diese zeitliche Vorgabe setzt weitreichende gesetzliche Anpassungen in den jeweiligen Mitgliedstaaten und insbesondere in Deutschland voraus. So sollen knapp 50 Durchführungsakte notwendig sein, um eine europaweite Harmonisierung einzuleiten, welche in zwei Paketen erst im November 2024 und dann im Mai 2025 verabschiedet werden. Die Durchführungsakte bilden die Rahmengesetzgebung für die Umsetzung von eIDAS 2.0 in den jeweiligen Mitgliedstaaten. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass auch auf nationaler Ebene Gesetze angepasst werden müssen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 02.09.24
Newsletterlauf: 08.11.24


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