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Mittelstand im Regulierungskorsett


Der EU Data Act trat im Januar 2024 in Kraft: Nach einer Übergangsfrist gelten die Regeln seit September 2025 offiziell
Mittelstand erwartet mehr Aufwand für Personal und Reporting



Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

Das Potential des EU Data Acts zeigt sich besonders in der Fertigungsindustrie, etwa bei der prädiktiven Wartung: Kunden können durch den Zugang zu Maschinendaten seitens des Herstellers inklusive Drittparteien die Wartung ihrer in der Produktionsstätte eingesetzten Maschinen vorausschauend planen und selbstständig durchführen, bevor Ausfälle auftreten. Das senkt Kosten und erhöht die Betriebszeit. Zudem eröffnet die Nachfrage nach Daten für deren Inhaber Potenzial zur Monetarisierung.

Die proALPHA Studie "Deutscher Mittelstand im Regulierungskorsett" aus dem März dieses Jahres zeigte ein erstes Stimmungsbild mittelständischer Unternehmen in Deutschland in Bezug auf den EU Data Act: Demnach sagte mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen (bis zu 200 Mitarbeitende) aus Deutschland, dass sie mit starken oder sehr starken Auswirkungen bezüglich es EU Data Acts rechnen. 34 Prozent der Befragten sorgen sich um mehr Aufwand für Personal und Reporting. Ebenfalls ein Drittel befürchtet, dass Deutschland aufgrund des neuen Gesetzeswerks seine führende Position im internationalen Wettbewerb einbüße – im Gegensatz zur EU, die mit dem Gesetz die Grundlage für eine starke digitale europäische Wirtschaft schaffen will. Interessant: Vor allem mittelständische Unternehmen aus der IT- und Technologie-Branche (48 Prozent) sehen die führende Wirtschaftsposition Deutschlands durch den EU Data Act bedroht.

Dass Unternehmen in Deutschland dem Act (noch) zwiegespalten gegenüberstehen, zeigen auch die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Bitkom – der Verband für die ITK-Branche in Deutschland. Demnach sieht rund die Hälfte (49 Prozent) den Data Act für ihr Unternehmen als Chance und 40 Prozent eher als Risiko [3].

"Der EU Data Act ist ein zweischneidiges Schwert. Während die Politik die Grundlage für Datenräume und neue digitale Geschäftsmodelle in Europa vorantreiben möchte, sehen die Unternehmen in Deutschland bisher in erster Linie die negativen Auswirkungen wie einen Nachteil im internationalen Wettbewerb. Die Politik – auch in Deutschland – sollte daher alles daransetzen, Initiativen wie Manufacturing-, Gaia- oder Catena-X weiter so zu unterstützen, dass Unternehmen den Mehrwert einer Datenökonomie verstehen. Es gilt die Chancen von digitalen Geschäftsmodellen und Data Sharing durch föderative Datenräume deutlich zu machen, um die Position deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu stärken, die Resilienz zu erhöhen oder die Ziele der Nachhaltigkeit leichter zu erreichen", kommentiert Michael Finkler, Geschäftsführer Business Development bei proALPHA.

Initiale Checkliste zum EU Data Act
Der Mittelstand sollte jede Gelegenheit nutzen, sich über die Anforderungen und Potentiale des EU Data Acts und den derzeitigen X-Initiativen wie Manufacturing-X zu informieren und in passenden Verbandsgremien aktiv werden. Denn er betrifft fast die gesamte Wirtschaft und nicht nur Unternehmen, die bereits heute Daten anbieten oder Daten von Dritten nutzen.

Zudem sollten sich Entscheidungsträger aus dem Mittelstand zum Thema EU Data Act und den X-Initiativen auch mit Kunden, Kunden der eigenen Kunden, Partnern, Mitarbeitenden und Zulieferern austauschen: Welche Schritte können wir gemeinsam Richtung digitaler Ökosysteme gehen? Welche Partner und Zulieferer sind geeignet?

Es gilt auch, die eigenen Teams dazu zu motivieren, über den Tellerrand der eigenen Organisation hinauszudenken und sich mit den Themen der Zukunft wie der Datenökonomie zu beschäftigen.

Das Beratungsunternehmen Capgemini empfiehlt Unternehmen die folgenden fünf Schritte, um sich entsprechend auf den EU Data Act vorzubereiten (im Detail siehe www.capgemini.com/de-de/insights/blog/der-eu-data-act/):

>> Analyse der Auswirkungen
>> Aufsetzen der technischen Infrastruktur
>> Pflege von relevanten Metadaten
>> Anpassung von Monetarisierungsstrategien
>> Erschließung neuer Geschäftsfelder

Quellen
digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/data-act
www.proalpha.com/de/whitepaper/2405/mittelstand-regulatorik
www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Data-Act-scheiden-sich-Geister .
(proAlpha Gruppe: ra)

eingetragen: 02.09.24
Newsletterlauf: 11.11.24

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