26.03.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Im Jahr 2018 gab es im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) keinen Korruptionsverdachtsfall
Gefälschte Produkte, keine Warenlieferung trotz Vorkasse, Fake-Shops: Schon mehr als jeder fünfte Online-Shopper (23 Prozent) in Deutschland ist beim Einkauf im Netz schon einmal in krimineller Absicht betrogen worden



26.03.20 - 23 Prozent geben an, mit krimineller Absicht betrogen worden zu sein
Gefälschte Produkte, keine Warenlieferung trotz Vorkasse, Fake-Shops: Schon mehr als jeder fünfte Online-Shopper (23 Prozent) in Deutschland ist beim Einkauf im Netz schon einmal in krimineller Absicht betrogen worden. Den meisten (21 Prozent) ist dies allerdings bislang nur selten passiert – lediglich 2 Prozent geben an, bereits häufig einem Betrüger beim Online-Shopping aufgesessen zu sein. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.024 Online-Shoppern ab 16 Jahren in Deutschland. Demnach geben außerdem 13 Prozent an, ihre Bezahldaten seien im Anschluss an einen Online-Kauf schon einmal missbraucht worden: 10 Prozent ist dies aber erst selten passiert und nur 3 Prozent häufig.

26.03.20 - Good Governance im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Jahr 2018 gab es im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) keinen Korruptionsverdachtsfall. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit dem Titel "Good Governance im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" hervor. Im Jahr 2004 lag die Anzahl der von BMVI gemeldeten Korruptionsverdachtsfälle der Antwort zufolge bei 15. Acht Verdachtsfälle betrafen seinerzeit das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung.

26.03.20 - Einwandfreies und sauberes Trinkwasser: Rat billigt vorläufige Einigung zu aktualisierten Qualitätsstandards
Die EU stellt sicher, dass Leitungswasser in der gesamten Union bedenkenlos getrunken werden kann. Die Botschafter der Mitgliedstaaten haben im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates die vorläufige Einigung bestätigt, die am 18. Dezember 2019 mit dem Europäischen Parlament über einen Vorschlag zur Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie erzielt worden war. Mit dieser Billigung wird der Weg für die endgültige Annahme geebnet. Mit den neuen Vorschriften werden die Qualitätsstandards für Trinkwasser auf den neuesten Stand gebracht und ein kosteneffizienter, risikobasierter Ansatz bei der Überwachung der Wasserqualität eingeführt. Außerdem werden darin Mindesthygieneanforderungen für Materialien festgelegt, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, wie etwa Leitungen. Dadurch soll die Qualität solcher Materialien verbessert werden, um sicherzustellen, dass die menschliche Gesundheit geschützt wird und es zu keinen Verunreinigungen kommt.


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