Einfache Melderegisterauskunft
Bundesmeldegesetz: Linke hält einen unbegründeten Auskunftsanspruch für einen Anachronismus
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will eine Änderung des Melderechts zu initiieren mit dem Ziel, Personen, die durch Gewalt gefährdet werden, besser zu schützen
Die "einfache Melderegisterauskunft" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/15923). Darin schreibt die Fraktion, dass die einfache Melderegisterauskunft nach Paragraf 44 des Bundesmeldegesetzes es jedem erlaube, Auskunft zu bestimmten Daten anderer Personen, einschließlich deren derzeitiger Anschriften, zu erlangen. Voraussetzung hierfür sei lediglich, "dass die Auskunft verlangende Person die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, eindeutig angeben kann und erklärt, die Daten nicht zu Werbezwecken oder Adresshandel zu verwenden". Eine Begründung, zu welchem Zweck die Daten begehrt werden, sei nicht erforderlich.
"Angesichts aktueller Bedrohungen von politisch oder sozial engagierten Personen durch die rechtsextreme Szene" erscheint der Fraktion diese Rechtslage laut Vorlage "dringend überarbeitungsbedürftig". Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Änderung der Regelungen zur Meldeauskunft im Bundesmeldegesetz beurteilt und inwieweit sie derzeit erwägt, eine entsprechende Gesetzesinitiative zu ergreifen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 18.02.20
Newsletterlauf: 25.03.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.