Einfache Melderegisterauskunft


Bundesmeldegesetz: Linke hält einen unbegründeten Auskunftsanspruch für einen Anachronismus
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will eine Änderung des Melderechts zu initiieren mit dem Ziel, Personen, die durch Gewalt gefährdet werden, besser zu schützen




Die "einfache Melderegisterauskunft" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/15923). Darin schreibt die Fraktion, dass die einfache Melderegisterauskunft nach Paragraf 44 des Bundesmeldegesetzes es jedem erlaube, Auskunft zu bestimmten Daten anderer Personen, einschließlich deren derzeitiger Anschriften, zu erlangen. Voraussetzung hierfür sei lediglich, "dass die Auskunft verlangende Person die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, eindeutig angeben kann und erklärt, die Daten nicht zu Werbezwecken oder Adresshandel zu verwenden". Eine Begründung, zu welchem Zweck die Daten begehrt werden, sei nicht erforderlich.

"Angesichts aktueller Bedrohungen von politisch oder sozial engagierten Personen durch die rechtsextreme Szene" erscheint der Fraktion diese Rechtslage laut Vorlage "dringend überarbeitungsbedürftig". Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Änderung der Regelungen zur Meldeauskunft im Bundesmeldegesetz beurteilt und inwieweit sie derzeit erwägt, eine entsprechende Gesetzesinitiative zu ergreifen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 18.02.20
Newsletterlauf: 25.03.20



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