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Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie


Einwandfreies und sauberes Trinkwasser: Rat billigt vorläufige Einigung zu aktualisierten Qualitätsstandards
Mit den neuen Vorschriften werden die Qualitätsstandards für Trinkwasser auf den neuesten Stand gebracht




Die EU stellt sicher, dass Leitungswasser in der gesamten Union bedenkenlos getrunken werden kann. Die Botschafter der Mitgliedstaaten haben im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates die vorläufige Einigung bestätigt, die am 18. Dezember 2019 mit dem Europäischen Parlament über einen Vorschlag zur Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie erzielt worden war. Mit dieser Billigung wird der Weg für die endgültige Annahme geebnet.

Mit den neuen Vorschriften werden die Qualitätsstandards für Trinkwasser auf den neuesten Stand gebracht und ein kosteneffizienter, risikobasierter Ansatz bei der Überwachung der Wasserqualität eingeführt. Außerdem werden darin Mindesthygieneanforderungen für Materialien festgelegt, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, wie etwa Leitungen. Dadurch soll die Qualität solcher Materialien verbessert werden, um sicherzustellen, dass die menschliche Gesundheit geschützt wird und es zu keinen Verunreinigungen kommt.

Die aktualisierte Richtlinie wird um das System einer Beobachtungsliste ergänzt, um wachsenden Bedenken über die Auswirkungen von Umwelthormonen, Arzneimitteln und Mikroplastik auf die menschliche Gesundheit Rechnung zu tragen. Diese Beobachtungsliste wird es der EU ermöglichen, dynamisch und flexibel neue Erkenntnisse über diese Stoffe und ihre Bedeutung für die menschliche Gesundheit nachzuverfolgen. Beta-Östradiol und Nonylphenol werden aufgrund ihrer endokrinschädigenden Eigenschaften in die erste Beobachtungsliste aufgenommen. Die erste Beobachtungsliste wird spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie angenommen. Bisphenol A, ein Umwelthormon, wird direkt mit einem gesundheitsbezogenen Parameterwert von 2,5 μg/l in die Richtlinie aufgenommen.

Die Mitgliedstaaten unternehmen derzeit erhebliche Anstrengungen, um den Zugang zu Trinkwasser zu verbessern. Um die Verwendung von Leitungswasser zu fördern, werden sie sicherstellen, dass in öffentlichen Räumen – sofern machbar und unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort, wie etwa Klima und geografische Lage – Außen- und Innenanlagen wie etwa Wasserhähne oder Wasserspender eingerichtet werden. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten freiwillig weitere Maßnahmen beschließen, mit denen die Nutzung von Leitungswasser gefördert wird – zum Beispiel, indem sie Informationskampagnen für Bürgerinnen und Bürger durchführen oder die Betreiber von Restaurants, Kantinen und Cateringdiensten dazu ermutigen, Leitungswasser kostenlos oder gegen eine geringe Dienstleistungsgebühr zur Verfügung zu stellen.

Zudem müssen die Mitgliedstaaten künftig sicherstellen, dass die Verbraucher auf Informationen über die Qualität ihres Leitungswasser zugreifen können. Außerdem werden die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, die ihrer Ansicht nach nötig und angemessen sind, um den Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu Wasser zu verbessern oder zu erhalten.

Hintergrund und nächste Schritte
Das übergeordnete Ziel des Vorschlags für eine Neufassung besteht darin, ein hohes Maß an Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit vor den nachteiligen Auswirkungen von verunreinigtem Wasser sicherzustellen. Die Überarbeitung geht im Übrigen direkt auf die erste erfolgreiche europäische Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht!“ (Right2Water) zurück. Die Kommission nahm am 1. Februar 2018 ihren Vorschlag für eine Neufassung der Trinkwasserrichtlinie an. Der Rat legte am 5. März 2019 eine allgemeine Ausrichtung zu diesem Vorschlag fest. Darauf folgten Verhandlungen zwischen den beiden gesetzgebenden Organen. Am 18. Dezember 2019 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung. Mit der heutigen Bestätigung dieser Einigung durch die EU-Botschafterinnen und -Botschafter der Mitgliedstaaten wird der Weg für die endgültige Annahme geebnet.

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich am 18. Februar 2020 über die erzielte Einigung abstimmen. Dann wird der Ausschussvorsitzende in einem Schreiben an den Ratsvorsitz bestätigen, dass das Parlament – vorausgesetzt, der Rat billigt den Text in erster Lesung, nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen – seinerseits den Standpunkt des Rates in seiner zweiten Lesung billigen würde.
(Europäischer Rat: ra)

eingetragen: 18.02.20
Newsletterlauf: 26.03.20


Meldungen: Europäische Kommission

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  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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