FDP fragt nach Fahrzeugdatenspeichern
Pläne der Bundesregierung für Fahrzeugdatenspeiche: Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu rechtlichen und technischen Problemen im Umgang mit Datenspeichereinrichtungen?Wie soll der Zugriff auf die Daten von Datenspeichereinrichtungen rechtlich sowie technisch geregelt werden?
Nach Plänen der Bundesregierung für Fahrzeugdatenspeicher erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/15801). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung bezüglich fahrzeugexterner Datenspeichereinrichtungen "in Hinblick auf die notwendige Rechtsgrundlage der Erhebung, Übertragung und externen Speicherung" hat.
Vorbemerkung der Fragesteller:
Auf UNECE-Ebene werden derzeit Vorschriften für die Typengenehmigung von automatisierten Fahrfunktionen sowie technische Anforderungen an Datenspeichereinrichtungen erarbeitet. Die Umsetzung ist bereits für März 2020 geplant. Dies betrifft sowohl sogenannte Unfalldatenspeicher (Event Data Recorder – EDR), deren primärer Zweck Unfallaufklärung ist, als auch den Fahrmodusspeicher (Data Storage System for Automated Driving – DSSAD).
In Deutschland müssen hoch- und vollautomatisierte Fahrzeuge auf Grundlage von § 63a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) über einen Fahrmodusspeicher (DSSAD) verfügen. Dieser soll erfassen, wann jeweils der Fahrer bzw. das System die Kontrolle über das Fahrzeug haben. Unfalldatenspeicher können ereignisgesteuert Daten aufzeichnen und damit deutlich umfassendere Informationen über Fahrthergänge geben.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 18.02.20
Newsletterlauf: 25.03.20
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