19.03.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Um Meldestellen für Hinweisgeber geht es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant laut einem veröffentlichten Referentenentwurf eines neuen Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität Telemediendienste, wie Facebook oder Google, dazu zu verpflichten, ähnlich wie Telekommunikationsdienste Zugänge und Inhalte von Online-Kommunikation an Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben



19.03.20 - Bundesregierung wird im Rahmen der Umsetzung der Hinweisgeberschutzrichtlinie über die Einrichtung neuer interner und externer Meldestellen entscheiden
Um Meldestellen für Hinweisgeber geht es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In Anlage 1 zu den Antworten auf die knapp 70 Fragen der Abgeordneten befindet sich eine Liste mit den externen Meldestellen, die Bundesbehörden bereits jetzt für die Meldung von Missständen in Unternehmen vorhalten. Interne und externe Meldestellen einzelner Bundesbehörden zur Meldung von Missständen in diesen Behörden sind in Anlage 2 aufgelistet. Wie die Bundesregierung in der Antwort schreibt, wird sie im Rahmen der Umsetzung der Hinweisgeberschutzrichtlinie über die Einrichtung neuer interner und externer Meldestellen entscheiden. Des Weiteren enthält die Antwort einen Überblick über die Ombudspersonen, die für bundeseigene Behörden und Unternehmen für die Entgegennahme von Hinweisen zuständig sind, sowie über deren Tätigkeit.

19.03.20 - Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. fordert: Keine Speicherung und Herausgabe von unverschlüsselten Passwörtern bei Online-Diensten
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant laut einem veröffentlichten Referentenentwurf eines neuen Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität Telemediendienste, wie Facebook oder Google, dazu zu verpflichten, ähnlich wie Telekommunikationsdienste Zugänge und Inhalte von Online-Kommunikation an Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Dem Entwurf zufolge gehören zu den davon betroffenen Bestands- und Nutzungsdaten unter anderem IP-Adressen und Passwörter, aber auch Session Cookies. Es sind "sämtliche unternehmensinternen Datenquellen" zu berücksichtigen heißt es im Text des Entwurfs. Teilweise sollen diese Daten auch ohne richterlichen Beschluss herausgegeben werden dürfen. "Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. lehnt die Herausgabe von Verkehrsdaten in dieser Form klar ab. Durch die Gleichstellung von Telekommunikationsdiensten und Telemediendiensten müssten Online-Plattformen und Social Media-Plattformen zukünftig genauso detailliert Auskünfte erteilen wie heute Telefonanbieter und Internet Service Provider.

19.03.20 - Synergieeffekte in den Bereichen Risikomanagement und Rating
Die Risk Management Association e. V. (RMA), die unabhängige Interessenvertretung für das Thema Risikomanagement im deutschsprachigen Raum, fusioniert zum 1. Januar 2020 mit dem Bundesverband der Ratinganalysten (BdRA) zum RMA Risk Management & Rating e. V. Gleichzeitig gewinnt die RMA mit Dieter Pape und Prof. Dr. Ottmar Schneck zwei Experten als neue Beiratsmitglieder und ernennt Prof. em. Dr. Rainer Kalwait zum Ehrenmitglied. Im Rahmen der Mitgliederversammlungen von RMA und BdRA Ende Oktober in Berlin beschlossen beide Verbände die Fusion zum 1. Januar 2020. Mit der Verschmelzung beider Verbände unter einem Dach erfolgt eine strategische Neuausrichtung der gemeinschaftlichen Interessenvertretung in den Bereichen Risikomanagement und Rating.


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