Ein ideales Ziel für Hacker


Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. fordert: Keine Speicherung und Herausgabe von unverschlüsselten Passwörtern bei Online-Diensten
Keine Cyber-Steinzeit, sondern realistische Lösungen notwendig



Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant laut einem veröffentlichten Referentenentwurf eines neuen Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität Telemediendienste, wie Facebook oder Google, dazu zu verpflichten, ähnlich wie Telekommunikationsdienste Zugänge und Inhalte von Online-Kommunikation an Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Dem Entwurf zufolge gehören zu den davon betroffenen Bestands- und Nutzungsdaten unter anderem IP-Adressen und Passwörter, aber auch Session Cookies. Es sind "sämtliche unternehmensinternen Datenquellen" zu berücksichtigen heißt es im Text des Entwurfs. Teilweise sollen diese Daten auch ohne richterlichen Beschluss herausgegeben werden dürfen.

"Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. lehnt die Herausgabe von Verkehrsdaten in dieser Form klar ab. Durch die Gleichstellung von Telekommunikationsdiensten und Telemediendiensten müssten Online-Plattformen und Social Media-Plattformen zukünftig genauso detailliert Auskünfte erteilen wie heute Telefonanbieter und Internet Service Provider.

Dem Entwurf folgend würde dies bedeuten, dass Online-Dienste Passwörter und Verkehrsdaten im Klartext speichern müssten. Laut geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen wie der Datenschutzgrundverordnung dürfen Online-Dienste Passwörter aber gar nicht unverschlüsselt speichern. Auch die Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik für Cloud-Dienste sehen klar vor, dass Passwörter verschlüsselt gespeichert werden müssen. Wenn Online-Dienste Passwörter im Klartext oder mit einer Hintertür speichern, bieten diese ein ideales Ziel für Hacker. Solche Pläne sind somit ein Traum für Cyberkriminelle und ein Alptraum für die IT-Sicherheit. Unverschlüsselte Passwörter würden die Cybersicherheit in die Steinzeit zurück katapultieren. Stattdessen brauchen wir realistische gesetzliche Lösungen, die den geltenden Anforderungen an Cybersicherheit und Datenschutz gerecht werden", erläutert Hans-Wilhelm Dünn, Präsident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. (Cyber-Sicherheitsrat Deutschland: ra)

eingetragen: 05.03.20
Newsletterlauf: 19.03.20

Cyber-Sicherheitsrat Deutschland: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • NIS2 mehr als nur eine gesetzliche Vorschrift

    Die Einführung der NIS2-Richtlinie der EU, die bis Oktober 2024 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden soll(te), bringt erhebliche Herausforderungen mit sich. Trotz der verbindlichen Frist scheinen viele EU-Länder, darunter auch Deutschland, nicht ausreichend vorbereitet zu sein, um diese rechtzeitig zu erfüllen.

  • Politik auf EU-Ebene gefordert

    Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.

  • Quantum-Sicherheit beginnt jetzt

    Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.

  • NIS2-Umsetzung & Null-Toleranz-Strategie

    148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.

  • Herausforderungen und Chancen der NIS-2-Direktive

    Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen