Meldestellen für Hinweisgeber


Bundesregierung wird im Rahmen der Umsetzung der Hinweisgeberschutzrichtlinie über die Einrichtung neuer interner und externer Meldestellen entscheiden
Mit der im April 2019 verabschiedeten Richtlinie der EU zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, werden die Mitgliedsländer verpflichtet, zuständige Behörden zu benennen, die befugt sind, externe Meldungen entgegenzunehmen, Rückmeldung dazu zu geben und entsprechende Folgemaßnahmen zu ergreifen



Um Meldestellen für Hinweisgeber geht es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/14980) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13426). In Anlage 1 zu den Antworten auf die knapp 70 Fragen der Abgeordneten befindet sich eine Liste mit den externen Meldestellen, die Bundesbehörden bereits jetzt für die Meldung von Missständen in Unternehmen vorhalten. Interne und externe Meldestellen einzelner Bundesbehörden zur Meldung von Missständen in diesen Behörden sind in Anlage 2 aufgelistet.

Wie die Bundesregierung in der Antwort schreibt, wird sie im Rahmen der Umsetzung der Hinweisgeberschutzrichtlinie über die Einrichtung neuer interner und externer Meldestellen entscheiden. Des Weiteren enthält die Antwort einen Überblick über die Ombudspersonen, die für bundeseigene Behörden und Unternehmen für die Entgegennahme von Hinweisen zuständig sind, sowie über deren Tätigkeit.

Auf eine Frage nach Hinweisen zu Fehlverhalten im Gesundheitswesen heißt es, eine zentrale bundesweite Statistik zu den Fallzahlen sämtlicher Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen seit ihrem Bestehen existiere nicht. Über Arbeit und Ergebnisse der Stellen habe innerhalb der jeweiligen Organisation der Vorstand alle zwei Jahre dem Selbstverwaltungsgremium zu berichten und hierbei unter anderem die Anzahl der nachgewiesenen Fälle von Pflichtverletzungen oder Leistungsmissbrauch und die dagegen getroffenen Maßnahmen zu nennen. Die Berichte seien den zuständigen Aufsichtsbehörden zuzuleiten.

Seit dem Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen sei vorgesehen, dass die Berichte auch dem GKV-Spitzenverband, der KBV und der KZBV zugeleitet werden, die die Ergebnisse untereinander abgleichen und veröffentlichen. Aufgrund der notwendigen Angleichung der Berichtszeiträume sei ein solcher Gesamtbericht bislang nur vom GKV-Spitzenverband veröffentlicht worden.

Ausweislich dieses Berichts sind der Bundesregierung zufolge bei Krankenkassen und deren Verbänden im Zeitraum 2016/2017 insgesamt 33.041 Hinweise eingegangen, es wurden 14.853 Bestandsfälle und 25.237 Neufälle verfolgt; in 3.371 Fällen erfolgte eine Unterrichtung der Staatsanwaltschaft. Nach Auskunft der KBV sei es im Berichtszeitraum 2016/2017 zu insgesamt 781 Hinweisen an die Stellen der Kassenärztlichen Vereinigungen gekommen, denen sämtlich nachgegangen worden sei; in 167 Fällen seien die Staatsanwaltschaften unterrichtet worden. Informationen über den weiteren Verlauf bei der Staatsanwaltschaft und das Ergebnis eventueller gerichtlicher Strafverfahren lägen der Bundesregierung nicht vor. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 05.01.20
Newsletterlauf: 19.03.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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