13.02.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die deutschen Steuerberaterkammern haben sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, künftig die elektronische Legitimation von Steuerberatern über verschiedene Datenbanken zu ermöglichen
Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 100 Millionen Euro gegen die Bayerische Motoren Werke AG, die Daimler AG und die Volkswagen AG wegen wettbewerbswidriger Praktiken beim Einkauf von Langstahl verhängt



13.02.20 - Bußgelder gegen deutsche Automobilhersteller wegen wettbewerbswidriger Praktiken beim Einkauf von Stahl
Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 100 Millionen Euro gegen die Bayerische Motoren Werke AG, die Daimler AG und die Volkswagen AG wegen wettbewerbswidriger Praktiken beim Einkauf von Langstahl verhängt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Von 2004 bis Ende 2013 haben sich Vertreter von BMW, Daimler und Volkswagen regelmäßig zweimal im Jahr mit Stahlherstellern, Schmieden und großen Systemzulieferern getroffen und sich dabei über einheitliche Preiszuschläge beim Einkauf von Langstahl ausgetauscht. Schrott- und Legierungszuschläge machen einen wesentlichen Teil der Einkaufspreise bei Langstahl aus. Soweit in der Folge der Gespräche hierüber nicht mehr individuell mit den Lieferanten verhandelt wurde, wurde der Wettbewerb untereinander in Bezug auf diese Preisbestandteile ausgeschaltet."

13.02.20 - Künftig mehr Wettbewerb auf dem Markt für Software für Steuerberater
Die deutschen Steuerberaterkammern haben sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, künftig die elektronische Legitimation von Steuerberatern über verschiedene Datenbanken zu ermöglichen. Nach Anpassung der IT-Systeme der Finanzverwaltung werden die Kammern den Parallelbetrieb von Legitimationslösungen unterstützen, zwischen denen Steuerberater dann wählen können. Bislang hatten die Steuerberaterkammern den Betrieb einer elektronischen Vollmachtsdatenbank exklusiv an das Unternehmen Datev eG übertragen. Das Bundeskartellamt hatte deswegen ein Kartell- und Missbrauchsverfahren gegen die Kammern geführt. Die wettbewerblichen Bedenken konnten durch die verpflichtenden Zusagen der Steuerberaterkammern ausgeräumt werden, so dass das Verfahren einvernehmlich beendet werden konnte.

13.02.20 - Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Die Deutsche Bundesregierung geht davon aus, dass sogenannte Share-Deals in der gegenwärtigen Rechtslage das Steueraufkommen mindern. Allerdings sei die Höhe der Mindereinnahmen nicht genau bestimmbar, da über steuerfreie Transaktionen von Seiten der Länder keine Aufzeichnungen geführt würden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Nach Angaben der Regierung liegt die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Grunderwerbsteuer allein bei den Ländern. Daher könne auch keine Bezifferung der Mehreinnahmen erfolgen, die bei Umsetzung der Maßnahmen aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes entstehen würden.


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