Weniger Steuern durch Share Deals


Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Share-Deals: Höhe der Mindereinnahmen nicht genau bestimmbar



Die Deutsche Bundesregierung geht davon aus, dass sogenannte Share-Deals in der gegenwärtigen Rechtslage das Steueraufkommen mindern. Allerdings sei die Höhe der Mindereinnahmen nicht genau bestimmbar, da über steuerfreie Transaktionen von Seiten der Länder keine Aufzeichnungen geführt würden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/13805) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13327).

Nach Angaben der Regierung liegt die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Grunderwerbsteuer allein bei den Ländern. Daher könne auch keine Bezifferung der Mehreinnahmen erfolgen, die bei Umsetzung der Maßnahmen aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes entstehen würden.

Vorbemerkung der Fragesteller
Am 31. Juli 2019 hat die Bundesregierung im Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen.
Mit dem Gesetz sollen sogenannte Share Deals "bekämpft" werden. Dazu soll die 95-Prozent-Grenze in den Ergänzungstatbeständen auf 90 Prozent gesenkt werden und die Fristen für die Übertragungen von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Ebenfalls soll der Ergänzungstatbestand auf Kapitalgesellschaften ausgedehnt werden.

In dem Gesetzentwurf wird kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ausgewiesen. Es heißt nur: "Die Maßnahmen werden tendenziell zu Mehraufwand für die Wirtschaft führen. Auf Grund fehlender Daten kann eine konkrete Bezifferung des Mehraufwands jedoch nicht erfolgen." Dies ist nach Auffassung der Fragesteller sehr unbefriedigend und sollte bis zum parlamentarischen Verfahren ausgewiesen werden.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 10.12.19
Newsletterlauf: 13.02.20


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