Diskussion um Finanztransaktionssteuer
Position Spaniens zur Finanztransaktionssteuer
Mutualisierung garantiert den kleineren Mitgliedstaaten gewisse Mindeststeuereinnahmen
Das Thema Mutualisierung ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen zur Finanztransaktionssteuer. Neben anderen Ländern hätten auch Spanien und Italien Ideen in diese Diskussion eingebracht, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13951) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13462). Die Verhandlungen zur Mutualisierung würden zielführend weitergeführt. Wie die FDP-Fraktion in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage erläutert, habe sich Spanien gegen die als Mutualisierung bezeichnete geplante Umverteilung der eingenommenen Steuern unter den Ländern, die die Finanztransaktionssteuer einführen wollen, gewandt.
Vorbemerkung der Fragesteller
Am 25. Juli 2019 meldete EURACTIV unter dem Titel „Spanien blockiert Einigung auf Finanztransaktionssteuer“, nach Angaben von EU-Beamten würde sich Spanien gegen die bisher geplante Umverteilung der eingenommenen Steuereinnahmen (sog. Mutualisierung) wehren. Nach einem deutsch-französischen Vorschlag sollen die aus einer künftigen Finanztransaktionssteuer (FTT) eingenommenen Gelder zumindest auch entsprechend den Bruttonationaleinkommen der an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.
Die Mutualisierung garantiert den kleineren Mitgliedstaaten gewisse Mindeststeuereinnahmen. Dieser europäische „Länderfinanzausgleich“ war notwendig geworden, weil Deutschland und Frankreich entgegen vorher anderslautender Bundesministerverständigungen ein nach Ansicht der Fragesteller für die kleineren Mitgliedstaaten nachteiligeres Besteuerungsprinzip durchsetzten
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 08.12.19
Newsletterlauf: 12.02.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.