Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Parallelbetrieb von Legitimationslösungen


Künftig mehr Wettbewerb auf dem Markt für Software für Steuerberater
Übergangsweise werden die Steuerberaterkammern die Vorgangsdatenbank zunächst im Eigenbetrieb führen, damit andere Softwareanbieter nicht mehr gegenüber der Datev benachteiligt sind



Die deutschen Steuerberaterkammern haben sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, künftig die elektronische Legitimation von Steuerberatern über verschiedene Datenbanken zu ermöglichen. Nach Anpassung der IT-Systeme der Finanzverwaltung werden die Kammern den Parallelbetrieb von Legitimationslösungen unterstützen, zwischen denen Steuerberater dann wählen können. Bislang hatten die Steuerberaterkammern den Betrieb einer elektronischen Vollmachtsdatenbank exklusiv an das Unternehmen Datev eG übertragen. Das Bundeskartellamt hatte deswegen ein Kartell- und Missbrauchsverfahren gegen die Kammern geführt. Die wettbewerblichen Bedenken konnten durch die verpflichtenden Zusagen der Steuerberaterkammern ausgeräumt werden, so dass das Verfahren einvernehmlich beendet werden konnte.

Die Vollmachtsdatenbank der Kammern ermöglicht die Digitalisierung der Steuererklärung über den Steuerberater. Mit der Datenbank kann der Steuerberater elektronisch gegenüber der Finanzverwaltung seine Berechtigung zum Abruf von Daten seines Mandanten nachweisen. Der Datenabruf selbst und die elektronische Verarbeitung der Daten erfolgen dann in der jeweiligen Software des Steuerberaters. Die Kammern hatten den Vollmachtsdatenbank-Betrieb ausschließlich der Datev übertragen. Weil die Datev damit als einziges Unternehmen die Datenbank und die Software aus einer Hand anbieten konnte, hatte sie gegenüber anderen Anbietern von Steuerberatungssoftware einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Die Datev ist derzeit die mit Abstand führende Anbieterin von Softwarelösungen für Steuerberatungskanzleien.

Übergangsweise werden die Steuerberaterkammern die Vorgangsdatenbank zunächst im Eigenbetrieb führen, damit andere Softwareanbieter nicht mehr gegenüber der Datev benachteiligt sind. Sobald die Finanzverwaltung ihre Schnittstellen so angepasst hat, dass ihre Systeme mit mehreren Datenbanken parallel kommunizieren können, werden die Kammern den Softwareanbietern Zugang zu den bei ihnen geführten Berufsregistern gewähren. Damit können alle Softwareanbieter den rechtlich vorgeschriebenen Datenabgleich mit den Registern vornehmen und im Wettbewerb eigene Legitimationslösungen entwickeln.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Verwaltungsabläufe werden immer weiter digitalisiert und erfordern häufig speziell zugeschnittene IT-Lösungen und -Systeme. Für die Nutzer solcher IT-Systeme ist es wichtig, dass sie zwischen verschiedenen im Wettbewerb stehenden Anbietern die für sie am besten geeignete Lösung auswählen können. Um potentiellen Anbietern die Entwicklung marktgängiger Produkte zu ermöglichen, müssen ihnen Berufsorganisationen Zugang zu den notwendigen Daten unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen gewähren. Mit offenen Schnittstellen unterstützt die Verwaltung die Entwicklung geeigneter Lösungen im Wettbewerb."

Das Verfahren wurde in enger Abstimmung mit der Finanzverwaltung, dem Bundesministerium der Finanzen sowie Anbietern von Steuerberatungssoftware einschließlich der Datev geführt. Durch förmlichen Beschluss wurden die in diesem Verfahren von den Steuerberaterkammern und der Bundessteuerberaterkammer angebotenen Verpflichtungszusagen durch das Bundeskartellamt für verbindlich erklärt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 10.12.19
Newsletterlauf: 13.02.20



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen